IW Köln fordert mehr Stromkostenentlastungen für Industrie

EEG-Umlage-


Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln bezeichnet die Mehrbelastung der allgemeinen Stromverbraucher durch die Sonderregel zur EEG-Umlage für die Energie-intensiven Unternehmen als geringfügig. Eine Abschaffung der Vergünstigung würde sich lediglich moderat auf die Stromkosten auswirken. Darüber hinaus müssen die Firmen noch weiter entlastet werden.

EEG-Vergünstigungen
EEG-Vergünstigungen nur gering Kosten treibend?
Bild: Petra Bork / pixelio.de

Die Sonderregelungen für die stromintensiven Unternehmen in Deutschland würden „kaum ins Geld“ gehen und durch die Begünstigungen lediglich moderate Mehrkosten verursachen, argumentiert das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) in ihrer Erklärung vom
07.02.13.

Bereits seit Monaten stehen die für private Stromkunden preistreibenden Eigenschaften der EEG-Umlage in der Kritik und fanden mit der Stromkostenanhebung ab 2013 einen vorläufigen Höhepunkt. Seit dem 01. Januar 2013 beträgt zur Stromrechnung der Anteil der EEG-Umlage knapp 5,3 Cent pro Kilowattstunde (kWh), netto, und wurde somit um rund 50% angehoben.

Für ausgesuchte Sparten der Industrie und Fertigungen wären lt. IW Sonderregelungen vorgesehen. Um von diesen einen Nutzen ziehen zu können, müssten die anfallenden Stromkosten bezogen auf die Bruttowertschöpfung einen Anteil von mindestens 14 Prozent vorweisen. Gemäß würde die EEG-Umlage für den verbrauchten und nicht selbst erzeugten Strom nach einer Staffel geregelt werden.

  • Die Unternehmen müssen auf den Verbrauch bis max. 1 GWh (Gigawattstunde) die gesamte EEG-Umlage bezahlen
  • Für den Stromverbrauch, der über die 1 GWh hinausgeht, zahlen die Firmen einen Anteil von 10% der EEG-Umlage, bis zum maximalen Stromverbrauch von 10 GWh
  • Im Verbrauchsbereich 10 GWh bis 100 GWh wird 1% der Umlage angerechnet. Jede weitere GWh darüber hinaus wird pauschal mit 0,05 Cent pro kWh belastet

Sollte ein Unternehmen mindestens 100 GWh Strom verbrauchen und deren Kostenanteil mindestens 20 Prozent zur Wertschöpfung betragen, gilt auf den gesamten Stromverbrauch der pauschale EEG-Anteil von 0,05 Cent pro kWh.

Die Sonderregelung findet z.B. beim Verarbeitenden Gewerbe, beim Schienenverkehr und im Bergbau Anwendung. (Quelle: IW

Sicherung Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze
Gäbe es die Begünstigungen für die deutschen Industrieunternehmen nicht, würden sie einen Nachteil im internationalen Wettbewerb erleiden. Wären die Unternehmen dazu verpflichtet, die vollständige EEG-Umlage mitzutragen, würden gegenüber den ausländischen Mitbewerbern ein deutlicher Kostennachteil entstehen, so das Institut. Letztendlich würde die Schlechterstellung im Wettbewerb auch ein Risiko für die Arbeitsplätze darstellen.

Nur geringer Kostenrückgang nach Abschaffung der Sonderregel
Andere Stromverbraucher würden nach einer Abschaffung der Vergünstigungen zur EEG-Umlage lediglich um rund 1 Cent pro kWh entlastet werden, rechnete das Institut.

Vielmehr wirkte sich die Gestaltung der Ausnahmeregelung problematischer als der Kostenfaktor aus. Derzeit hätte ein Unternehmen, dessen Stromkosten bei 13,9 Prozent der Wertschöpfung liegen, die gesamte EEG-Umlage zu bezahlen. Bei 14,1 Prozent würde der Betrieb jedoch deutlich entlastet werden. Sachlich wäre dies kaum zu begründen.

Das IW fordert deshalb eine schrittweise Absenkung der EEG-Umlage für Unternehmen mit steigenden Stromkosten. Eine Absenkung der Wertschöpfungsgrenze würde bereits einen entgegen kommenden Schritt bedeuten.

Lediglich ein Ausschnitt des Ganzen

Für die „isolierte“ Darstellung der Selbstbeteilungen an die EEG- bzw. „Öko-“ Umlage der Firmen mag die vom IW aufgezeigte Berechnung aufgehen. Dennoch wird den anderen Stromabnehmern, überwiegend den Haushalten, ein ganzes Paket zugereicht, das sie für das „Projekt“ Erneuerbare Energien zu tragen haben.

Neben der Subventionierung der Sonderrechte für Industriekunden fallen Netzentgeltbefreiungen, die sog. §19-Umlage, Systemstabilitätsnetzverordnung, „Schadensausgleich“ für die nicht angeschlossenen Windparks und demnächst auch noch Kaltreserven an. Die Bestandteile der EEG-Umlagen sind sehr facettenreich.

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