Internationale Energieagentur IEA rügt deutsche Energiepolitik
Die Internationale Energieagentur untersuchte wiederholt die Entwicklungen und Zustände der Energieversorgung zahlreicher Länder. Das Urteil zu Deutschlands Entwicklungen in der Stromenergie samt Erneuerbaren Energien und den Lasten für die Endverbraucher, wird im Bericht mit einer ganzen Reihe von Rügen begleitet. Das Resümee: Kleine Stromverbraucher bezahlen die Energiewende.
Überblick
„Unnötig aufgebürdete Last für Endverbraucher“

Seit der letzten Überprüfung der deutschen Energiepolitik im Jahr 2007 durch die Internationale Energieagentur (IEA) hat sich sehr viel getan. Nach dem Bericht der Behörde seien in Deutschland inzwischen zwei Grundsatzentscheidungen getroffen worden. Die Bundesregierung hat demnach im September 2010 das neue Energiekonzept beschlossen, welche die Entwicklung der Energieversorgung bis ins Jahr 2050 abbildet. Im Jahr 2011 kam es zum Reaktorunfall im japanischen Fukushima. Im März 2011 beschloss die Bundesregierung den beschleunigten Atomausstieg mit der Zielsetzung bis 2022. Die acht ältesten Atomkraftwerke in Deutschland wurden umgehend abgeschaltet. Anschließend folgte eine ganze Reihe von politischen Entscheidungen, die letztendlich zur sog. Energiewende mit den geplanten erneuerbaren Energien als „tragende Säule“ der zukünftigen Energieversorgung führte.
Neben den Untersuchungen zu den erreichten Fortschritten bzw. den eingehaltenen Vorgaben zur den Energiequellen Erdöl und Erdgas, stand bei der Energieagentur im Zeichen der Energiewende die Stromenergie im Mittelpunkt. Die Endverbraucher, neben Privathaushalte auch die kleineren und mittelständischen Betriebe, kennen die Resultate der Energiewende aufgrund empfindlich gestiegener Stromrechnungen nur sehr genau.
So kam auch die IEA zur Feststellung, dass die Stromkosten für die Endverbraucher aufgrund der EEG-Umlage innerhalb der letzten drei Jahre stark angestiegen sind. Dreh- und Angelpunkt sind die festgelegten Einspeisetarife für die Anlagen zur Erzeugung von regenerativer Energie. Der Bundesregierung wäre es zwar erfolgreich gelungen, Investoren für die erneuerbaren Energien zu gewinnen, versäumte es jedoch, durch geeignete Maßnahmen die jährlich ins Netz eingespeiste Stromenergie aus regenerativen Quellen zu kontrollieren.
Die Energieagentur zweifelt daran, ob das Beibehalten einer Vergütung pro Kilowattstunde (kWh) auf mittel- bis langfristige Sicht noch Wirkung zeigen könnte. Die Kosten für die EEG-Umlage haben bisher die Endverbraucher getragen, so die IEA.
Ungleichgewicht in der Kostenverteilung
Derzeit tragen die privaten Haushalte einen „unverhältnismäßig hohen Teil der Last“. Große Stromverbraucher mit einer jährlichen Stromenergie-Abnahme von über 10 Gigawattstunden (GWh), zahlen auf 90% des bezogenen Stroms eine reduzierte Umlage (0,0005 Euro pro kWh) und für die restlichen 10% den vollständigen Umlage-Satz. Unternehmen mit einem Stromverbrauch von über 100 GWh pro Jahr und deren Stromkosten mehr als 20% ihrer gesamten Kosten verursachen, können von der gemäßigten Umlage über die gesamte abgenommene Strommenge profitieren. Darüber hinaus erhalten Strom-Großkunden einen günstigeren Großkundenstromtarif.
Die Energieagentur sieht in der seit 2011 geltenden Befreiung der Großverbraucher von der Zahlung der Netzentgelte ebenfalls ein Problem. Diese Befreiung nach § 19 der Netzentgeltverordnung ist durch die Umlagen-Aufschläge von den kleineren Stromverbrauchern zu tragen. Strompreise und der Handel werden verzerrt und den Endverbrauchern eine „unnötige Last“ aufgebürdet.
Private Haushalte haben es mit relativ komplexen Stromrechnungen zu tun, mit einer Reihe von Positionen, die in keinem Zusammenhang mit der Stromlieferung an den Endverbraucher stehen, so die Energieagentur. Diese Gebühren sollten abgeschafft werden, sofern sie von der Stromlieferung unabhängig sind. Die IEA fordert für die Deckung der Kosten die Schaffung von zweckmäßigeren Mechanismen.
„Die Kosten für Verbraucher müssen begrenzt werden“
Die Internationale Energieagentur „empfiehlt“ der deutschen Bundesregierung eine ganze Reihe von Maßnahmen, die aber ganz besonders die Begrenzung der Kosten für die Endverbraucher betreffen. So fordert die IEA die Entwicklung kostenwirksamer marktorientierte Konzepte für zusätzliche Kapazitäten der regenerativen Stromerzeugung. Dazu gehörte auch die Förderung von Investitionen in geeignete Standorte in Verbindung mit dem geplanten Netzausbau.
Darüber hinaus müsse mit „entschlossenen Maßnahmen“ sichergestellt werden, dass die Energiekosten so niedrig wie möglich gehalten und auch gerecht sowie fair auf alle Kategorien der Endverbraucher verteilt werden. Die durch die regenerative Energieerzeugung angestiegene EEG-Umlage (besteht seit 2000) müsse begrenzt werden. Zugleich sollten aus den entstandenen schnell rückläufigen Technologiekosten der volle Nutzen gezogen werden.
Die Analysen des IEA