Ermittlungen: Care Energy im Visier der Behörden

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Der Billigstrom-Anbieter Care Energy gerät erneut ins Visier der Behörden. Offenbar versucht das Hamburger Unternehmen durch eine Auslegung des „Geschäftsmodells“ die EEG-Umlage zu umgehen. Darüber hinaus blieben die Verbraucher als Vertragspartner in vielen Punkten im Unklaren.

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Nachdem bereits TelDaFax und FlexStrom mit ihren Insolvenzen für Aufsehen im deutschen Strommarkt sorgten, gerät nun ein weiterer Billigstrom-Anbieter ins Visier der Behörden.

„Stromanbieter“ oder „Energiedienstleister“? Auf diesen dezenten Unterschied scheint sich Care Energy berufen zu wollen, um als Energie-Unternehmen die EEG-Umlage umgehen zu können. Der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist dies jedoch ein Dorn im Auge und hat lt. Handelsblatt (Mittwochsausgabe) inzwischen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Die nicht Offenlegung der wirtschaftlichen Situation hat lt. dem Blatt bereits der Muttergesellschaft von Care Energy, die MK Group Holding GmbH, eine Untersuchung durch das Bundesamt für Justiz eingebracht. Es werde geprüft, ob gegen die gesetzlichen Vorgaben der Offenlegungspflicht verstoßen wurde.

Care Energy steht nun unter Verdacht, mit einer „eigenwilligen Rechtsauslegung“ die Anzeigepflicht nach §5 des Energiewirtschaftsgesetzes zu umgehen. Das betrifft das Entgelt für die EEG-Umlage.

Anfang Mai nahm auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Care Energy aufs Korn und mahnte das Hamburger Unternehmen wegen intransparenten Geschäftsgebaren ab. Demnach locke Care Energy die Kunden mit Strompreisen unterhalb 20 Cent pro kWh an und aus den Vertragsunterlagen ginge nicht eindeutig hervor, mit welchem Unternehmen der Verbraucher einen Vertrag abschließt.

Weder im Schriftverkehr noch auf der Internetseite des Unternehmens wäre klar erkenntlich, wer als Vertragspartner gegenüber steht. Im Impressum des Anbieters wären sieben Firmen aufgelistet und zwei Unternehmen stünden bei einer Auftragsbestätigung zur Wahl. Der Name mk-group würde wiederholt in Erscheinung treten. Verbraucher könnten aus diesen Angaben und nach Ansicht des vzbv nicht erkennen, mit wem der Vertrag abgeschlossen werde.

Darüber hinaus wäre im Auftragsformular von Care Energy eine Vollmachtsklausel eingearbeitet, mit der die Verbraucher der Firma mk-power umfangreiche Befugnisse erteilten. Damit könnten Verträge in seinem Namen abgeschlossen und auch gekündigt werden. Zusätzlich wären in der „AGB für Belieferung mit Strom“ ein unklar formuliertes Preiserhöhungsrecht und ein unbestimmter Liefertermin enthalten.

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