Energiewende: Die Doppelstrategie der Bundesregierung

Strompreise-


Offensichtlich geht die Bundesregierung zur Strompreisgestaltung in Deutschland einer doppelten Strategie nach. Auf der einen Seite fördert sie wiederholt die Industrie zum „Schutze der Arbeitsplätze“, auf der anderen Seite steht offenbar eine Neuregelung zur Eindämmung der Leitungsnutzungsentgelt-Befreiung auf dem Programm. „Zuckerbrot und Peitsche“ für die privaten Stromabnehmer.

Energiekosten
Die Industrie unter Schutz
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Am Donnerstag entschied die Bundesregierung durch einen Kabinettsbeschluss über eine weitere Entlastung der Industrie von Energiekosten. Ergänzend zur Befreiung von Netzentgelten für Unternehmen mit einem besonders hohen Stromverbrauch kommt nun eine Subvention zum Ausgleich künftig steigender Strompreise hinzu.

Ab 2013 sollen Großverbraucher wie z.B. in der Stahlindustrie einen Teil der zu erwartenden Strompreissteigerungen ersetzt bekommen. Die Förderrichtlinie der EU-Kommission erlaubt einen solchen Weg, schreibt diesen allerdings nicht zwingend vor. Deutschland nimmt das Recht für sich in Anspruch und hilft der Industrie durch finanzielle Entlastungen. Diese „Entlastungsrunde“ für Unternehmen geht nur indirekt auf Kosten der Steuerzahler.

Geebnet wurde diese EU-Richtlinie durch den europäischen Emissionshandel ab 2013. Die künftigen Strompreise werden voraussichtlich durch die Umlage des Emissionshandels ansteigen, da die Energieversorger ab dem Jahreswechsel Zertifikate kaufen müssen, um weiterhin die Gas- und Kohlekraftwerke für die Stromerzeugung betreiben zu dürfen.

Die Bundesregierung begründet ihre Entscheidung mit dem Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie, die unter den Strompreisanstiegen sonst zu leiden hätte. Darüber hinaus würden die Folgen der sog. „CO2-Kompensation“ die Arbeitsplätze gefährden und das berechtigte zu einer Stütze durch einen Ausgleich der Preissteigerungen.

Zu Beginn der Stromsubventionen soll der ausgleichende Anteil für die durch den Emissionshandel verursachte Strompreissteigerung bei 85% liegen und bis 2020 auf 75% gesenkt werden.

Es soll keine Umlage auf die Endverbraucher Strompreise erfolgen
Die derzeit auf 350 Millionen Euro geschätzte Förderung soll nicht über den Strompreisbezug bis zu den Privathaushalten durchgereicht werden. Vielmehr sollen die Kosten aus dem Haushalt vom Bund gedeckt werden. Dennoch scheint dieser Plan bereits nicht mehr aufzugehen. Das Handelsblatt (Donnerstag) berichtete von einem „offen Posten“, da sich die Preise für die Zertifikate bereits seit Monaten im Keller befänden und die zu erwartenden Erlöse aus deren Verkauf nicht ausreichten.

Kritik zum Beschluss ist aus den Reihen der Umweltverbände zu hören. Diese werfen der Politik vor, die Anreizwirkung durch Emissionshandel sowie sämtliche Bemühungen zum Schutz des Klimas zu untergraben. Dennoch verteidigte Bundeswirtschaftsminister Philip Rösler (FDP) die Entscheidung der Bundesregierung und erklärte, „mit der Strompreiskompensation erhalten wir Arbeitsplätze und setzen geeignete Rahmenbedingungen für künftiges Wachstum in Deutschland.“

Erste Einschränkungen durch die Bundesregierung
Inzwischen will das Bundesumweltministerium lt. Spiegel am Sonntag neue Bestimmungen zur EEG-Umlage entwerfen und diese im Februar vorstellen. Darin soll neu festgelegt sein, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen die Unternehmen dazu berechtigt werden können, geringere Preise für die Ökostrom-Anteile bezahlen zu müssen. Die Befreiung von Leitungsnutzungsentgelten orientiert sich derzeit noch an der Höhe des durchschnittlichen Stromverbrauchs.

Die Bundesregierung soll berechnet haben, dass aufgrund der Energiewende ein 4-Personen-Haushalt im Jahr 2011 gegenüber 2010 im Durchschnitt 321 Euro höhere Energiekosten zu bezahlen hatte. Für einen 2-Personen-Haushalt seien die Kosten um 217 Euro und für einen Single-Haushalt um 173 Euro angestiegen. Dem Magazin Focus (Sonntag) soll der Bericht vorliegen, der jedoch noch nicht veröffentlicht wurde.

Das Ende der Fahnenstange sei lt. Focus aber noch nicht erreicht. Die teuren Umbaukosten aufgrund der Energiewende werden voraussichtlich auch künftig für noch höhere Belastungen der Haushalte sorgen.

Klare Industrieförderung & scheinbare Haushalts-Entlastungen

Man kann davon ausgehen, dass die Bundesregierung ein neues Reglement zur EG-Umlage mit (scheinbar?) höheren Hürden für die Industrie erarbeiten wird und diese mit „Pauken und Trompeten“ der Öffentlichkeit präsentiert. Es sind schließlich Bundestagswahlen angesagt. Es ist anzunehmen, dass es sich in der Realität unterm Strich lediglich um eine Eindämmung der weiteren Entgeltbefreiungen handeln wird, aber nicht um eine reale Entlastung der privaten Stromabnehmer. Dafür müssten bereits abgegebene Anerkennungen wieder zurück genommen werden,

Außerdem gibt es die wiederholt eigenerstellte Finanzierungslücke für den
emissionshandelsbedingten Ausgleich zu stopfen. Wieder ein abgeliefertes „politisches Meisterstück“. Ein Beschluss zu einem Energiegesetz, dessen Finanzierung bereits seit Monaten ungewiss ist. „Zuerst durchwinken und dann überlegen wie es dem Steuerzahler vorgetragen werden könnte“.
Der Löwenanteil der Haushaltszuflüsse findet genau dort seinen Anfang.

970x250

Schreibe einen Kommentar