Energiewende als Arena für Zankäpfel: Windkraftunternehmen klagen IHK an
Die Auswüchse der Energiewende finden einen neuen Höhepunkt. Während die Haushalte die unkontrolliert steigenden Strompreise „in aller Ruhe“ zu bezahlen haben, gibt es „Zank und Streit“ zwischen den Windkraftbetreibern und der Industrie- und Handelskammer. Offenbar fürchtet man um die bereits erhaltenen Wurstscheiben auf dem Brotfundament.
Streit um Aussagen: Es geht wie immer um Vormachtstellungen und natürlich Geld
Überblick
Offenbar ist es unerwünscht wenn Wahrheiten nicht neutral sind
Die Energiewende in Deutschland scheint zu
„Der beschleunigte Ausstieg aus der Kernenergie bis 2022 erfordert die längere Nutzung fossiler Energieträger wie Stein- und Braunkohle“, „zur Gewährung stabiler und bezahlbarer Strompreise bei der Förderung erneuerbarer Energien muss viel stärker als bisher auf Kosteneffizienz geachtet werden“ und „Es ist dringend notwendig, den klima- und energiepolitischen Nutzen der Abgaben für EEG und KWK sowie der Stromsteuer und des CO2-Handels zu überprüfen“.
Diese Aussagen sind Stein des Anstoßes für eine gemeinschaftliche Klage von mehreren Windkraftunternehmen gegen die Industrie- und Handelskammern (IHK) in Nordrhein-Westfalen. Nach Informationen der Welt am Sonntag streben die Windkraftfirmen eine Unterlassungsklage an. Diese Aussagen zur Energiewende seien zu einseitig und kritisch.
Als Gegenargumente und gleichzeitig als Klagebegründung habe die IHK als eine öffentlich-rechtliche Körperschaft „das Gesamtinteresse“ der zugehörigen Unternehmen wahrzunehmen und zu dieser Sache „das höchstmögliche Maß an Objektivität“ sowie „Sachlichkeit und Zurückhaltung“ zu wahren.
Die Windkraftunternehmen fühlen sich offenbar auf den Schlips getreten und gegängelt. Die IHK habe Partei für die Braun- und Steinkohleindustrie ergriffen, so die Kläger. Die erneuerbaren Energien seien als vermeintliche Kostentreiber und Verursacher von Versorgungsengpässen benannt worden. Das verstoße gegen das Gebot von Neutralität. Reinen Interessensvertretungen mögen diese Formulieren zustehen, jedoch nicht öffentlich-rechtlichen Körperschaften wie die IHK.
Offenbar fürchten die Windkraftunterhemen um ihre bisher erreichte „Sonderstellung“ im Rahmen der Energiewende. Inmitten der Koalitionsverhandlungen zwischen der CDU/CSU und SPD erscheint eine „Wende in der Wende“ als nicht mehr ausgeschlossen.
Der Wortlaut, „die konventionellen Kraftwerke (Braunkohle, Steinkohle, Gas) als Teil des nationalen Energiemixes sind auf absehbare Zeit unverzichtbar“, ist lt. Welt ein Bestandteil des derzeit gültigen Entwurfs zum Koalitionsvertrag. Eine pikante Konstellation.
Diese Auswüchse bewegen sich durchaus im Rahmen des gesamten Charakters der Energiewende. „Ungezügelt und chaotisch“. Dem Verbraucher ist mit derlei Querschüssen zwischen den Interessensgruppen und Nutznießern nicht geholfen. Sie zahlen die Zeche der Energiewende ebenso wie die horrenden Gerichtskosten womöglich noch über mehrere Instanzen hinweg. Der neue Öko-Anteil in Höhe von 6,24 Cent pro Kilowattstunde steht für 2014 bereits vor der Türe.
Sorgen Windkraftunternehmen für Stürme um abzulenken?
Das Öko-Institut untersuchte Mitte August die einzelnen Bestandteile der Strompreistreiber innerhalb der EEG. Demnach erbringen die sinkenden Strompreise an den Börsen mit 37 Prozent den größten Anteil für steigende Kosten, die an die Haushalte abgewälzt werden. Subventionen und Sonderbehandlungen von Unternehmen steuern rund 15 Prozent bei. Damit wäre das eigentliche Thema „Energiewende“ aber noch nicht einmal berührt.
Der tiefere Blick in die von der eigentlichen Energiewende verursachten Mehrkosten entlarvt die Offshore-Windkraftanlagen als die größten Preisantreiber. Deren Anteil verursacht 20 Prozent der Ausbaukosten für die Erneuerbare Energien. Dagegen verursachten die Photovoltaik-Betreiber mit 8 Prozent anteilig eine relativ geringe Preiserhöhung.
Sollte eine bereits betriebsbereite Offshore-Windanlage nicht ans Netz gehen können, weil der Netzbetreiber es nicht rechtzeitig schaffte, den „Stecker“ einzustöpseln, darf das Windkraftunternehmen auf eine Entschädigung (Gewinnausfall) rechnen. Übrigens ist dieser Posten ebenfalls als ein Bestandteil der Stromrechnungen an die Haushaltskunden sehr „intransparent“ mit eingearbeitet. Doch das alles scheint noch nicht genug zu sein.