Energiesammelgesetz ist durch – Neue Regeln für PV-Vergütung

Energiewende-


Das Bundeskabinett hat den Entwurf des „Energiesammelgesetzes“ verabschiedet. Für Betreiber größerer PV-Anlagen wird es weniger Vergütung geben und das nächtliche „Geblinke“ der Windkraftanlage soll (fast) aufhören.

Windenergie

Rote Blitzlichter sollen nur bei nahen Flugzeugen in Betrieb gehen

Mit dem „Energiesammelgesetz“ schuf die Bundesregierung im Wulst der Regelwerke nun ein weiteres Exemplar. Am Montag verarbschiedete das Kabinett den entsprechenden Entwurf. Damit werden auch für die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen diverse Änderungen zukommen. Unterm Strich gibt es für die Einspeisung von Sonnen-Strom weniger Geld.

Eigenheimbesitzer mit einer PV-Anlage auf dem Dach wird diese neue Regelung nicht treffen. Die Kürzung der Einspeisevergütung gilt für Neuanlagen und dies im Leistungsbereich zwischen 40 und 750 Kilowatt (kW). Grund für die geringere Einspeisevergütung seien die stärker gefallenen Preise für PV-Anlagen als die Vergütung im EEG. Es trat nach Ansicht des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) eine Überförderung ein, die zu Lasten der Konsumenten ginge. Für PV-Anlagen mit weniger als 40kW gebe es keinerlei Änderungen.

Eine weitere Änderung betrifft die nächtliche Beleuchtung von Windkraftanlagen. Das Dauerblinken soll ein Ende haben und nur eingesetzt werden, wenn sich ein Flugzeug in der Nähe befindet. Damit wolle das BMWI bei den Menschen auf dem Land für mehr Akzeptanz sorgen.

Das Energiesammelgesetz regelt folgende Dinge neu:

  • EEG-Privilegierung für Neuanlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): Umsetzung des beihilferechtlichen Kompromisses mit der Europäischen Kommission. Durch die Neuregelung erhalten 98 % der Anlagen wieder ihre bis Ende 2017 geltende Privilegierung (d.h. nur 40 % EEG-Umlage). Für ca. 200 Anlagen steigt die Umlage je nach Rentabilität graduell an. Die Neuregelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018.
  • Ermöglichung von Modernisierungen größerer Dampfsammelschienen-KWK-Anlagen: beihilferechtliche Überlagerung des KWKG erforderte Aufgabe des sogenannten „gewillkürten Anlagenbegriffs“. Seitdem gilt ein „weiter Anlagenbegriff“ im KWKG. Unter diesem sind Modernisierungsvoraussetzungen für große Anlagen schwerer zu erfüllen. Deshalb erfolgen punktuelle Anpassungen, die auch größeren KWK-Anlagen Modernisierungen unter erleichterten Voraussetzungen ermöglichen
  • Netzkodex (RfG): Es wird eine Übergangsregelung für Anlagen geschaffen, die ab jetzt gekauft werden. So wird vermieden, dass diese Anlagen im April 2019 auf den dann geltenden, neuen Standard nachgerüstet und neu zertifiziert werden müssen.
  • Weitergeleitete Strommengen: Es wird eine Schätzmöglichkeit für an Dritte weitergeleitete Strommengen geschaffen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat dies in einem Hinweisblatt Stromzähler zur Besonderen Ausgleichsregelung bereits angekündigt. So wird sichergestellt, dass die betroffenen Unternehmen ihre Umlageprivilegien weiterhin erhalten.
  • Die Kapazitätsreserve, die die Versorgungssicherheit garantieren soll, wird an die Vorgaben der beihilferechtlichen Genehmigung angepasst und wird nun am 1. Oktober 2020 beginnen.
  • Quelle: BMWi



Strompreisvergleich Schnellrechner Strompreise - Stromanbieter vergleichen

Postleitzahl Haushalt:


Sie kennen die Postleitzahl nicht? - Hier nach dem Ort suchen

970x250

Schreibe einen Kommentar