EEG: Zu hohe Strompreiserhöhungen der NRW Grundversorger

Strompreisentwicklung-


In Nordrhein-Westfalen nutzten offensichtlich zahlreiche Strom-Grundversorger die jüngsten Preisaufschläge durch die EEG-Umlage, um die Preise ihrer Tarife lt. Verbraucherzentrale NRW unverhältnismäßig anzuheben.

Strom-Grundversorger
Grundversorger NRW greifen tief in die Taschen

Viele Verbraucher werden es mindestens geahnt haben, andere wiederrum zückten den Taschenrechner und kamen nicht auf das erwartete Ergebnis der jüngsten Preisaufschläge durch die Stromversorger. Offenbar nutzten Grundversorger die Gunst der Stunde, um in den „Irrungen und Wirrungen“ der Sonderabgaben durch die EEG-Umlagen einen eigenen Kostenaufschlag zu installieren.

Die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen hat sich die Preise der Grundversorger im Bundesland genauer angesehen und kam nach der Strompreisstudie zum Ergebnis, dass die steigende EEG-Umlage offensichtlich instrumentalisiert wurde. Insgesamt fordern mehr als die Hälfte der NRW-Grundversorger „unangemessen hohe Aufschläge“. Rund 3,5 Millionen Haushalte würden ihren Strom von insg. 113 Grundversorgern beziehen.

Für die Ermittlung der Preisentwicklung in NRW nimmt die Verbraucherzentrale landesweit die Strompreise zwischen Januar und Mai 2013 auf, um den tatsächlichen Umfang der für die Haushalte durch EE-Umlagen und angepasste Netzentgelte gestiegenen Belastungen berechnen zu können.

Demnach werden die zusätzlichen Kosten von der Hälfte der Grundversorger mindestens im vollen Umfang auf die Verbraucher abgewälzt, oder sogar noch zusätzliche Preisaufschläge verlangt. Die Verbraucherzentrale NRW kritisierte dieses Vorgehen der Grundversorger als „inakzeptabel“, da die Strompreise an den Börsen ohnehin stark gefallen seien. Aus diesem Grund müssten die Verbraucher von Erleichterungen profitieren und dürften nicht nur einseitig mit den Preisaufschlägen der Energiewende belastet werden, fordert die Verbraucherzentrale NRW.

Lediglich der Hälfte der Grundversorger würde es gelingen, den Umfang ihrer Preisanhebungen „stichhaltig zu begründen“. Darüber hinaus seien rund 60 Prozent der schriftlichen Ankündigungen nicht ausreichend transparent. In einigen Fällen wäre es den Haushalten nicht ersichtlich gewesen, dass es sich mit dem erhaltenen Brief vom Stromversorger um Preiserhöhungen handelte. Ein Drittel der Grundversorger versäumte lt. Verbraucherzentrale auf ein Sonderkündigungsrecht bei einer Preisanhebung hinzuweisen.

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