EEG-Privilege: Bundesregierung setzt „objektive Stromkostenberechnung“ um

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Für die stromkostenintensiven Unternehmen gilt noch im Februar 2016 ein neuer Berechnungsweg für die Ermittlung der Stromkosten. Die Bundesregierung setzt eine Ausgleichsregelung durch, damit Unternehmen künftig auf „objektivem Wege“ von der EEG-Umlage entlastet werden können.

Stromerzeugung

Bundesirtschaftsministerium legte die Ausgleichsregelung dem Bundeskabinett vor

Das Bundeswirtschaftsministerium setzte am Mittwoch eine von der Europäischen Union (EU) vorgegebene Durchschnittsstrompreisverordnung um. Die Vorlage wurde vom Bundeskabinett „zur Kenntnis“ genommen, wie das Ministerium mitteilte.

Mit dieser Ausgleichsregelung werden die stromkostenintensiven Unternehmen im Bundesgebiet durch eine reduzierte EEG-Umlage entlastet. Die bisherige Stromkostenberechnung berücksichtigte den tatsächlichen Strombedarf des einzelnen Unternehmens. Mit der noch im Februar 2016 in Kraft tretenden Verordnung werden künftig die durchschnittlichen Strompreise von stromkostenintensiven Unternehmen mit vergleichbaren Stromverbräuchen kalkuliert. Die Stromkosten sollen dadurch auf einer „objektiven Basis“ fundieren.

Die Neuberechnung der Stromkosten sichere die internationale Wettbewerbsfähigkeit und sorge für hochwertige Beschäftigung, so die Begründung für die angepasste Stromkostenberechnung.

Geringere EEG-Kosten für die stromintensiven Unternehmen führen nicht zu einem Verzicht der Stromerzeuger und Netzbetreiber, sondern zu einem ausgleichenden Aufschlag bei den Stromrechnungen für nicht privilegierte Unternehmen und privaten Haushalten.

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