Bundeskabinett beschloss Smart Meter Zwang für Stromkunden

Energiepolitik-


Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch den Gesetzesentwurf im Rahmen der „Digitalisierung der Energiewende“. Somit können „Smart Meter“ auch bei Kleinkunden wie Privathaushalte eingebaut werden, auch ohne Zustimmung des Kunden und somit ein Zwang.

Stromzähler

Dieser Stromzähler-Typ soll nach und nach von der Bildfläche verschwinden

Gegen alle Bedenken zum Datenschutz und dem Kosten-Nutzen-Verhältnis beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch den verpflichteten Einbau eines intelligenten Stromzählers in alle Privathaushalte. Der Einbau der sogenannten „Smart Meter“ kann vom Konsumenten nicht abgelehnt werden, dieser wird erst gar nicht gefragt.

Ein weiteres Zwangs-Gesetz. Für die Verbraucherschützer des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) geht dies einen entschiedenen Schritt zu weit. „Es kann nicht sein, dass Verbraucher Kosten tragen, aber keinen Nutzen haben werden“, so vzbv-Vorstand Klaus Müller.

Ende September legte das Bundeswirtschaftsministerium einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Demnach sollen alle Privathaushalte mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh (Kilowattstunden) mit einem intelligenten Messsystem ausgerüstet werden. Haushalte mit einem darunter liegenden Verbrauch sollen in Schritten bis zum Jahr 2020 mit den intelligenten Stromzählern ausgestattet werden. In einer ersten Vorstellung des Entwurfs war allerdings noch von einer gewissen „Freiwilligkeit“ die Rede. Davon ist man offensichtlich abgekommen.

Den Netzbetreibern steht es allerdings frei, den Einbau der intelligenten Stromzähler auch bei Haushalten mit weniger als 6.000 kWh Stromverbrauch zu veranlassen. Die Kunden haben auch in diesem Fall keine Möglichkeit, den Verbau der Zähler zu widersprechen.

Auf die Haushalte kommen zusätzliche Kosten zu, der Nutzen sei aber aufgrund fehlender Tarife und offenen Fragen unklar, so die Kritik des vzbz.

Das Bundeswirtschaftsministerium rechnete vor, dass diese intelligenten Strommesssystem für weniger als 100 Euro pro Jahr betrieben werden können. Somit handelt es sich um laufende Kosten, die unterm Strich auf „irgendeine Weise“ auf die Kunden abgewälzt werden.

Bereits im Jahr 2013 erhielt das Analysehaus Ernst & Young vom Bundesministerium den Auftrag, das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Smart Meter unter die Lupe zu nehmen. Das Ergebnis: Stromkunden können kein Geld einsparen, sondern zahlen noch was drauf. Um die anfallenden Kosten nicht auf die Stromkunden abwälzen zu „müssen“, schlug das Analysehaus den Verkauf der Nutzerdaten vor (Zeit online, 13.11.13)

Die sogenannten Smart Meter sind in erster Linie „nur“ elektronische Zähler. Eine zusätzliche elektronische Intelligenz wird mit den bereits eingebauten, bzw. optional erweiterbaren „Smart Meter Gateway“ erreicht. Erst in dieser Konstellation kann ein bidirektionaler Datenaustausch mit diversen Informationen und auch Schaltbefehlen erfolgen. Stromverbrauchsdaten werden alle 15 Minuten erfasst, die bei Stromkunden mit einem Verbrauch von mehr als 10.000 kWh auch viertelstündlich an den Netzbetreiber übermittelt werden. Bei kleineren Stromkunden mit einem jährlichen Verbrauch von weniger als 6.000 kWh soll die Datenübertragung nur einmal im Jahr erfolgen.

Für die Verbraucherschützer sind die Datenübermittlungen ein Dorn im Auge und fordern deshalb Korrekturen. Der vzbv fordert die Abgeordneten des Bundestags auf, das Gesetz nicht zu verabschieden und für Nachbesserungen zu sorgen. Statt auf Zwang zu setzen, sollte die Möglichkeit für einen freiwilligen und marktgetriebenen Einbau gegeben werden.

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