Atomausstieg: BverfG bescheinigt Energiekonzernen entstandenen Schaden
Die Energiekonzerne klagten gegen den plötzlichen Ausstieg der Bundesregierung aus der Atomenergie. Das Bundesverfassungsgericht bescheinigte den Energieunternehmen einen entstandenen Schaden. Zur Verantwortung wird voraussichtlich wieder der Steuerzahler gezogen.
Überblick
Milliardenbeträge wollen von irgendwo beigesteuert werden

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat wegen dem durch das Fukushima-Ungllück motivierten plötzlichen Atomausstieg der schwarz-gelben Bundesregierung im Jahr 2011 den Stromkonzernen eine Entschädigung zugesprochen. Der Schritt der Bundesregierung sei zwar rechtens, aber den klagenden Stromkonzernen stehe ein Schadenersatz zu.
Damit vollzog das BVerfG einen sehr akrobatisch anmutenden Spagat. Aufgrund der Rechtmäßigkeit kann der Bundesregierung, vordergründig der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), kein illegales Handeln vorgeworfen werden, allerdings sei den Stromkonzernen durch den Atomausstieg ein Schaden entstanden, der „angemessen“ entschädigt werden müsse.
Die von den Stromkonzernen geforderte Entschädigungssumme bewegt sich im Bereich von 20 Milliarden Euro. Das BVerfG sprach von einer „angemessenen“ Entschädigung, nicht jedoch von einer konkreten Summe. Weder die Bundesregierung, noch die rechtsunfähigen Vereine CDU/CSU sowie FDP müssen für ihre das Parlament übergehende Entscheidung, von heute auf morgen einzelne Atomkraftwerke außer Betrieb zu nehmen, einen Schadenersatz leisten. Angela Merkel kann und wird ebenfalls nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Welche Summe unterm Strich auch immer ausgehandelt sein wird, der Zahlmeister steht bereits fest. Der ohnehin von der Energiewende dauer-belastete Steuerzahler.