Energieversorger BEV insolvent – Geschäftsmodell ging nicht auf

Energielieferant –


Der Münchener Energieversorger BEV meldete Insolvenz an. Nach dem Einschalten der Bundesnetzagentur aufgrund zahlreicher Beschwerden über den Strom- und Gaslieferanten, erscheint nun dieser Schritt als letzte Konsequenz.

Insolvenz Welle

Die Strategie Discounter-Preise mit horrenden Beitragsanhebungen ging nicht auf

Vorläufiges Insolvenzverfahren wurde bereits beschlossen

Der Gas- und Stromversorger Bayerische Energieversorgungsgesellschaft (BEV) mit Sitz in München hat Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht München hat mit dem Beschluss vom 29.01.2019 ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet und zugleich einen Insolvenzverwalter bestellt. Als nächsten Schritt überprüft das Amtsgericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und dieses wird in Falle nicht vor April 2019 erwartet.

Die betroffenen Gas- und Stromkunden werden trotz der angemeldeten Insolvenz ihres Versorgers BEV weder von der Gas- noch von der Stromversorgung abgeschnitten. In diesem Fall übernimmt automatisch, quasi im fließenden Übergang, der örtliche Grundversorger die Belieferungen.

BEV weist darauf hin, dass noch offen stehende Nachzahlungen beglichen werden müssen. Auf der anderen Seite kann der Energieversorger der Erstattung von Guthaben aufgrund der Insolvenz nicht nachkommen. Außerdem sei im Rahmen des Insolvenzrechts eine bevorzugte Behandlung irgendwelcher Gläubiger unzulässig.

Offenbar ging das vermeintliche Geschäftsmodell des Münchener Energieversorgers nicht auf. Kunden wurden anhand von Discounter-Preisen für Strom oder Gas angelockt, um im Anschluss die Gebühren bzw. Kosten teils drastisch anzuheben. Zum Jahresanfang schaltete sich bereits die Bundesnetzagentur ein, um die inzwischen zahlreich eingegangenen Beschwerden über BEV nachzugehen. Zuletzt waren u.a. Kunden betroffen, die zum 01.01.19 plötzlich bis zu das 10-fache mehr bezahlen sollten, als noch das Jahr zuvor. Dies löste u.a. eine Welle der Kündigungen aus. Unterm Strich ging die Rechnung also nicht auf.

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