Gasanbieter hat fristlos gekündigt? Schadenersatz möglich

Energiemärkte –


Im Jahr 2022 wurden die Energiemärkte kräftig durcheinander gewirbelt. Neben horrenden Preisanhebungen für Strom und Gas erhielten zahlreiche Konsumenten auch eine fristlose Kündigung ins Haus geschickt. Betroffene können lt. Verbraucherschützer bei finanziellen Nachteilen einen Schadenersatz fordern.

Gasversorger kündigte „pauschal“ alle Verträge fristlos

Glühbirne

Strom- und Gaskunden haben nach Kündigung oft finanzielle Nachteile

Die enormen Verwerfungen an den Energiemärkten im vergangenen Jahr 2022 führten zu so manchen sonderbaren Reaktionen der Energieversorger gegenüber ihren Kunden. So sorgte der Energieversorger „Gas.de“ für Aufsehen, als dieser im vergangenen Jahr sämtliche Gasversorgungs-Verträge kündigte und zwar fristlos. Generell springt in einem solchen Fall der örtliche Gasversorger ein, damit eine unterbrechungsfreie Gasversorgung gewährleistet bleibt. Allerdings verlangen die Grundversorger in der Regel deutlich höhere Preise. Für den Gaskunden ein handfester finanzieller Nachteil.

Betroffene Kunden können Schadenersatz fordern

Derlei Vorgehen der Gasversorger berechtige zu einem Schadenersatz, so der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Kunden sollte ihre Möglichkeiten für den finanziellen Ausgleich wahrnehmen. Hierfür bietet vzbv einen „Online-Rechner“ für das Berechnen der möglichen Höhe des Schadenersatzes an.

Musterfeststellungsklage in Erwägung gezogen

Sebastian Reiling, Referent beim Team Musterfeststellungsklagen beim vzbv, zeigt sich zuversichtlich. Wenn es um Schadenersatz bei „Gas.de“ geht, dann kann sich bei der Schadenersatzforderung die Hartnäckigkeit gegenüber den Gasversorger durchaus lohnen. „In einem Fall gab es über 2.000 Euro“, so Reiling. Wichtig sei, dass sich die Konsumenten „nicht mit Peanuts abspeisen lassen“.

Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass sich gekündigte Kunden an vzbv wenden können, wenn „Gas.de“ einen akzeptablen Schadenersatz verweigern sollte. Der Verband zieht gegen den Gasanbieter eine Musterfeststellungsklage in Erwägung.

Stromkunden erging es ähnlich

Ähnlich erging es im vergangenen Jahr den Kunden vom Stromanbieter „Stromio“. Sämtliche Verträge wurden vom Stromversorger gekündigt und die Konsumenten wurden damit automatisch und unverschuldet an den Grundversorger weitergereicht. Auch in diesem Fall sei der Stromanbieter zu einem entsprechenden Schadenersatz verpflichtet, wenn der Stromkunde nach Kündigung beim Grundversorger höhere Strompreise bezahlen muss. In diesem Fall plant inzwischen die Verbraucherzentrale Hessen eine entsprechende Klage gegen „Stromio“.

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