Energieversorger könnten auf Kundendaten zurückgreifen

Datenschutz –


Die privaten Auskunfteien haben wohl eine lukrative Nische im Energiesektor erschlossen. Entwickelte Datenbanken enthalten Daten über Kunden und deren bisherigen Verträge für Erdgas bzw. Strom. Energieversorger könnten diese „wertvollen Hinweise“ für das Neukundengeschäft verwenden.

Energiewende

Daten der Strom- und Gaskunden könnten Anbieterwechsel verhindern

Unerwünschte Neukunden könnten einfach abgelehnt werden

Wenn es sich um den Wechsel zu einen günstigeren Strom- oder Gasanbieter handelt, gilt der Bundesbewohner im Allgemeinen eher als „wechselfaul“. Viele Haushalte lassen dadurch das teils große Einsparpotenzial verstreichen, indem sie z.B. einfach beim hiesigen Grundversorger bleiben. Den Strom- und Gasanbietern scheint diese „Wechselfaulheit“ jedoch ganz gelegen zu kommen, denn derzeit werden lt. tagesschau.de (Dienstag) Überlegungen angestellt, wie der Konsument am besten am Wechsel des Strom- oder Gasanbieters gehindert werden könne.

Demnach fanden NDR und die Süddeutsche Zeitung heraus, dass Auskunfteien Schufa und CRIF Bürgel eine Datenbank entwickeln, welche die Vertragsdaten der Strom- und Gaskunden sammeln sollen. Nun bestehe hierin lt. Daten- und Verbraucherschützer jedoch die Gefahr, dass anhand der Datenbank ein wechselwilliger Konsument identifiziert und deshalb als Neukunde auch abgelehnt werden könne. Ins Visier könnten dadurch gezielt die Kunden genommen werden, welche gerne von Boni profitieren wollen und deshalb relativ oft den Anbieter wechseln. Diese „Bonushopper“ erscheinen für die Energieversorger eher als „unangenehme“ Kunden. Anhand der Datenbank könnten diese Kunden identifiziert und abgelehnt, bzw. attraktive Tarife vorenthalten werden.

Das private Unternehmen Schufa hat den Recherchen zufolge bereits eine Datenbank mit der Bezeichnung „Schufa-E-Pool“ entwickelt. Enthalten seien darin für Energieversorger „wertvolle Tipps“ zu Kunden und deren Historie bzw. bisherigen Laufzeiten ehemaliger Verträge. Die Energieversorger können demnach diese Daten für „Entscheidungsprozesse im Neukundengeschäft“ verwenden.

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