E-Autos – Künftig nur auf Sparflamme aufladbar
Die Anschaffung von E-Autos soll politisch mit „Nachdruck“ gefördert werden. Eher schlecht als recht geschieht dafür die Realisierung der notwendigen Ladestationen und dies angesichts einer desaströsen Energiepolitik.

Die Schnellladung dürfte künftig nur wenigen E-Auto Besitzern gelingen
An der Realität physikalischer Gesetze vorbei
Die Bundespolitiker kalkulieren mit 7 bis 10 Millionen zugelassenen E-Autos bis zum Jahr 2030. Gleichzeitig sollen im Bundesgebiet rund 1 Millionen Ladepunkte zur Verfügung stehen. Dies sind aufteilt in öffentliche Ladestationen sowie in Ladepunkten in privaten Bereichen. Vor allem in den Bereichen des eigenen Carports oder der heimischen Garage ist so manch künftiger E-Fahrzeugbesitzer wohl dazu geneigt, die bereits vorhandene Elektroinstallation zu nutzen. Das einfache Aufladen eines E-Autos an der üblichen Steckdose kann sich jedoch als ziemlich problematisch erweisen. Vor derlei „Milchmädchen-Vorstellungen“, die nächst vorhandene Steckdose als Auto-Ladepunkt zu deklarieren, warnt jedoch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Zwar ließen sich normale Steckdosen durchaus für die Batterieladung nutzen, jedoch nicht als Dauerzustand. Dafür seien diese Elektro-Einrichtungen nicht konzipiert.
Grundsätzlich solle daher eine Elektroinstallationsfirma zu Rate gezogen werden, damit dieser die Belastbarkeit der vorhandenen Steckdosen prüfe und bestätige. Erst im Anschluss sollte das Laden des E-Autos begonnen oder eben unterlassen werden. Sicherer seien daher die extra für E-Fahrzeuge entwickelten sog. Wallboxen.
Allerdings steht oder fällt das Konzept der Batterieladung eines E-Autos in einer akkuraten Zeit mit der verfügbaren Leistung (Hausanschluss) sowie den bereits verlegten Leitungen. Eine Schnellladung erfordert Leistungen im Bereich von 32 kW oder sogar mehr, je nach Fahrzeugtyp. Verfügt der Haushalt über zwei Fahrzeuge muss entweder die doppelte Leistung zur Verfügung stehen, der jeweilige Ladestrom auf „halbe Kraft“ oder nacheinander geladen werden. Besonders interessant wird die Situation in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohneinheiten und einer gemeinsamen Tiefgarage. Dass bei z.B. 10 Fahrzeugen nicht einfach so zusätzliche 320 kW aus der ankommenden Leitung gezogen werden können, liegt auf der Hand. Zwar dürfte die Gleichzeitigkeit aller zu ladenden Fahrzeuge eher unwahrscheinlich, aber dennoch angenähert sein. E-Autos werden meist über Nacht geladen. Hier wird schon der örtliche Stromversorger angesichts seiner aufgrund des Energiewandels verursachten begrenzten Liefermöglichkeiten den Daumen nach unten senken und ein Energiemanagement-System fordern. Dies setzt intelligente Wallboxen und eine zentrale Einheit voraus, welche den jeweiligen Ladestrom der einzelnen Wallboxen überwacht und vor allem begrenzt. Eine Ladeeinheit könnte zwar z.B. 32 kW liefern, darf jedoch nicht, da die Überwachungszentrale aufgrund einer möglichen Überlastung der Gebäude-Hauptleitung den Ladestrom stark drosselt.
Die dieser Energiemisere entgegengestellten Maßnahmen könnten u.a. der Drang zum erlaubten bzw. sogar erzwungenen Home-Office sein. Wer nicht zum Büro fährt, kann auch sein Auto stehen lassen. Eine weitere Maßnahme sind die noch relativ neuen „Smarten Stromzähler“ und die im Dezember 2020 verabschiedete Norm, welche die Rationierung der Energieversorgung der Haushalte ermöglichen. Somit müssen Haushalte in der Zukunft mit Abschaltungen ihrer Stromversorgung rechnen, um so einen unkontrollierten Zusammenbruch des Stromnetzes zu verhindern. Ein System, welches vor allem in sog. Dritte Welt Länder etabliert ist.
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