Bundeskabinett beschloss vorzeitige CO2-Preisanhebung
Das Bundeskabinett hat die quasi vorzeitige Anhebung der für CO2 vorgesehene Spurengassteuer beschlossen. Gleichzeitig soll mit Einführung der CO2-Steuer die EEG-Umlage abgesenkt werden. Dennoch werden Privathaushalte mit höheren Gesamtkosten rechnen müssen.

Spurengas-Steuer wird den Privathaushalten noch weniger Geld übrig lassen
Bundeswirtschaftsminister spricht von „guten Nachrichten“
Die neue Abgabe für das in der Luft befindliche Spurengas CO2 ist noch gar nicht in Kraft getreten, folgt bereits eine Anhebung der ursprünglich festgesetzten Abgabenhöhe. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch nun einen „Einstiegspreis“ in Höhe von 25 Euro pro Tonne Spurengas ab 2021. Im gleichen Zug beschlossen die verantwortlichen Politiker die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel zur Entlastung der EEG-Umlage zu verwenden.
Lt. dem Bundeswirtschaftsministerium einigten sich nun Bund und Länder auf 25 Euro pro Tonne CO2 mit Start 2021. Damit fallen für jeden Liter Benzin weitere 7 Cent Abgaben ab. Für Diesel werden 8 Cent pro Liter aufgeschlagen, ebenso für Heizöl. Einen halben Cent pro Kilowattstunde werden Erdgas aufgeschlagen. Diese Preisgestaltung war nach dem vorangegangenen Beschluss eigentlich erst für 2023 vorgesehen. Entsprechende Zertifikate werden ab 2025 zu einem Festpreis von 55 Euro ausgegeben. Ein Jahr später sollen diese Zertifikate den bei Versteigerungen erreichten Preis erhalten. Dafür stellt sich das Bundeskabinett einen Preisbereich von 55 bis 65 Euro pro Tonne Spurengas vor.
Für Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) ist dieser Beschluss ein großer Schritt nach vorne. „Wir haben heute die rechtlichen Voraussetzungen für eine Entlastung der EEG-Umlage ab dem 1. Januar 2021 auf den Weg gebracht. Das ist eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft“, so der CDU-Politiker. Bisher zahlten alleine die „Letztverbraucher“ die gesamten Kosten für die nach EEG gestalteten Förderungen anhand der EEG-Umlage in den Stromrechnungen. In Zukunft solle die EEG-Umlage durch die Verwendung von „Haushaltsmitteln“ entlastet werden. Dies werde die „Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher schonen“, so Altmaier.
Pure Augenwischerei. Mit der vermeintlichen Entlastung der EEG-Umlage in den Stromrechnung, sofern dieser Vorteil nicht durch andere zahlreiche Strompreisbestandteile wieder kompensiert wird, findet lediglich eine Verschiebung der Belastungen vom sichtbaren in den abstrakten Bereich statt. Der Steuergeldverwalter verfügt nur über vorher abgenommene Steuergelder und nicht über ein Füllhorn zugunsten des Haushaltes. Die Privathaushalte werden den vermeintlichen Vorteil bei der EEG-Umlage nicht nur in den Benzin-, Diesel-, Heizöl- und Erdgaspreisen wieder finden, sondern auch in den Produkt- und Dienstleistungspreisen und dies voraussichtlich mit einem gewissen Aufschlagsfaktor.
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