Bundeswehreinsatz im Inneren: Regierung bedient sich der Freizügigkeit

Politik-


Die Bundesregierung umschifft die Änderung des Grundgesetzes für den legalen Einsatz der Bundeswehr im Inneren, indem der vom Bundesverfassungsgericht geschaffene Spielraum freizügig genutzt wird. Die „Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes“ benötigt dazu lediglich eine „freizügige Definition“.

Dehnbare Begriffe werden freizügig genutzt

Polizeieinsatz
Zusammenarbeit Bundeswehr und Polizei geplant

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) lässt den Einsatz der Bundeswehr im Inneren zu, wenn es sich um eine „Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes“ handelt. Ein dehnbarer Begriff, der von der Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) nun in Anspruch genommen wird. Andere Gründe für den Einsatz der Bundeswehr im Inland setzten eine Änderung des Grundgesetzes voraus. Es gibt aber noch einen „eleganteren Weg“. Man definiert einfach diverse Vorfälle als eine „katastrophische Ausnahmesituation“. Von der Leyen erklärte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Samstag), dass die Bundesregierung mit der gegenwärtigen „Verfassungslage“ sehr gut zurecht komme. Nun sei es das Ziel, das geltende Recht zu nutzen, damit im „Katastrophenfall die nötigen Spielräume“ zur Verfügung stehen.

Damit stellt die Verteidigungsministerin klar, dass es lediglich eine reine Definition sei, was und ab wann eine „Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes“ gelten kann. Eine Änderung des Grundgesetzes ist mit der Steilvorlage des BVerfG gar nicht mehr notwendig.

Für den November sind bereits gemeinsame Übungseinsätze von Polizeikräften und Bundeswehreinheiten im Inland geplant.


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