Partnerkredite können Vorteile einbringen
Wird ein Kreditvertrag von zwei Personen aufgenommen, verbessert sich in der Regel die Bonität. Partnerkredite können somit Vorteile einbringen, allerdings besteht eine gemeinschaftliche Haftung.
Als Partner gemeinsam einen Kredit aufnehmen

„Zwei Kreditnehmer ergeben doppelt so gute Bonität“? Nicht ganz, aber dennoch kann es für den bzw. die Kreditnehmer von Vorteil sein, wenn der Kreditvertrag von zwei Personen unterschrieben wird.
Wird ein Kredit zu zweit aufgenommen, können die Konditionen durchaus besser sein. Für die Bank bedeuten zwei Kreditnehmer für ein und denselben Ratenkredit ein geringeres Ausfallrisiko. Eine bessere Bonität wirkt sich meist in niedrigeren Zinssätzen aus. „Je nach individueller Situation kann sich daraus eine Verbesserung der Konditionen ergeben“, so Guido Wrede, Kreditexperte von der Postbank. Sind z.B. die Einkommen beider Kreditnehmer unterschiedlich hoch, würde die Kreditaufnahme alleine durch den Partner mit dem geringeren Einkommen zu höheren Zinssätzen führen.
Bei einem Grenzfall, wenn die Bank aufgrund der Bonität des einzelnen Kreditnehmers dazu geneigt ist, den Kreditantrag abzulehnen, könnte ein Partner für das erhoffte grüne Licht sorgen. Das kommt z.B. dann vor, wenn der kreditsuchende Lebenspartner wegen einer Auszeit im Beruf für eine Weile über kein eigenes Einkommen verfügt.
Gemeinsame Vorteile – Gemeinsame Haftung
Für die Aufnahme eines Ratenkredits zu zweit ist die eheähnliche Partnerschaft keine Voraussetzung. Die „Kreditpartner“ müssten nicht einmal in einem gemeinsamen Haushalt wohnen. Somit können auch (sehr gute) Freunde gemeinsam einen Kreditvertrag abschließen.
Auch bei Partnerkrediten gilt die Grundregel, dass die monatliche Rate von nur einem Konto eingezogen wird. „Wenn zwei Kreditkunden die Kosten untereinander aufteilen wollen, sollte einer die Ratenzahlung übernehmen und der andere ihm dafür einen entsprechenden monatlichen Ausgleich überweisen“, so der Hinweis von Guido Wrede.
„Mitgehangen, mitgefangen“. Beide Vertragspartner sitzen in einem Boot. Sie haften gesamtschuldnerisch. Erfüllt ein Vertragspartner nicht mehr seine Verpflichtungen, wendet sich die Bank vollumfänglich an den anderen Partner. Ein Totalausfall des Kreditpartners entspricht einer „Totalhaftung“ des anderen Partners.
Für partnerschaftliche Kreditnehmer, die nicht einen gemeinsamen Haushalt teilen, hat der Postbank-Kreditexperte einen „salomonischen“ Hinweis parat: „Falls die Kreditnehmer nicht in einer Haushaltsgemeinschaft leben, sollten daher vorzugsweise Anschaffungen gemeinschaftlich finanziert werden, die auch von beiden Beteiligten genutzt werden – dann sind die Vorteile aus der Mitnutzung und die Risiken aus der Mithaftung fair verteilt“.