Schadenbegrenzung durch Kreditkarten Sperre – Anruf genügt
Die Kreditkarte hat in Deutschland zwar noch lange nicht die Akzeptanz wie in den USA gefunden, aber die Vorzüge der flexiblen und bargeldlosen Bezahlung werden auch hier zu Lande von immer mehr Menschen erkannt.
Wer sich für eine Kreditkarte entschieden hat, die neben einem Kreditrahmen auch eine Guthaben-Kontoführung zulässt, kann sich Kreditzinsen sparen und profitiert ggfs. noch von Guthabenzinsen (z.B. die DKB Cash VISA Card)
Überblick
Eine verlorene oder vermisste Kreditkarte telefonisch sperren lassen

sofortige Karten Sperre
Der Verlust einer Kreditkarte kann in der Schadenshöhe den Verlust von Bargeld sogar noch übetreffen. Sollte ein 50,- Euro Schein verloren gehen oder gestohlen werden, dann bleibt es bei einem Schaden von 50,- Euro. Die verlorene oder gestohlene Kreditkarte kann den Besitzer jedoch vor ein großes finanzielles Problem stellen.
Ohne die zugehörige PIN ist ein unberechtigtes Abheben vom Bankautomaten beinahe ausgeschlossen. Nur wenige Fehlversuche beim PIN-Erraten veranlassen den Bankautomaten dazu, jegliche „Kooperation“ einzustellen und die Karte nicht mehr herauszugeben.

– Visa Card Deutschland: 0800 / 814 91 00
– Mastercard : 0800 / 819 10 40
– American Express Card: 069 / 97 97 10 00
– Zentrale Notrufnummer: (+49) 116 116
So bequem das Bezahlen mit einer Kreditkarte auch sein kann, das Potenzial für den Missbrauch ist groß.
Die wohl beste präventive Maßnahme zum Schutz lautet: „Kreditkarte behandeln wie Bargeld„.
Kaum jemand läßt Bargeld offen und unbeaufsichtigt herumliegen, schon gar nicht in der Öffentlichkeit.
Für eine Kreditkarte sollte mindestens die gleiche Vorsicht gelten.

Der unberechtigte Kreditkarteneinsatz beim Einkauf könnte bereits bei unaufmerksamen Personal an der Kasse gelingen. Der einfache Vergleich der Signatur zwischen Kassenbeleg und Kreditkartenrückseite sollte selbstverständlich sein, wird aber nicht immer durchgeführt.
Beinahe freie Hand könnte der Kreditkartendieb beim Shoppen im Internet haben.
Die Ware ausgesucht, per Kreditkartenummer bezahlt und als „Geschenk“ an eine andere Adresse verschickt als die Adresse des Karteninhabers.
Ein zügelloser Missbrauch von Kreditkarten ist lediglich durch die Einschränkung der täglichen Umsätze begrenzt. Die Höhe der möglichen Umsätze können je nach Kreditkartenherausgeber unterschiedlich sein. Das gilt auch für den Bargeldbezug vom Automaten.
Steht genügend Zeit zur Verfügung, ist erst dann die Endstation erreicht, wenn der Kreditrahmen ausgeschöpft wurde. An diesem Punkt bringen die sog. Guthabenkarten (Prepaidkarten) etwas Schadenbegrenzung. Der entwendbare Geldbetrag ist auf das Guthaben des Kartenkontos begrenzt, ein Kredit wird erst gar nicht gewährt.

Karte sperren lassen!
Die Kreditkartensperre sollte unverzüglich veranlasst werden. Die Möglichkeit einer Kartensperre ist sogar ein Vorteil gegenüber gestohlenem Bargeld. Selbst das sorgfältige Notieren jeglicher Geldscheinnummern im Geldbeutel würde nach Verlust nichts helfen.
Eine Sperrung der Kreditkarte ist schnell, einfach und täglich rund um die Uhr möglich.
Die Karten Sperrung verwandelt das bargeldlose Zahlungsmittel vorübergehend in ein nutzloses Stück Plastik. Jeglicher Versuch mit einer gesperrten Karte etwas bezahlen zu wollen, wird zwar registriert aber nicht akzeptiert. Es können keine Umsätze mehr getätigt werden. Eine Kartensperre schützt den Inhaber vor ersten oder fortgesetzten Missbrauch und Geldverlusten.
Schnelle Kartensperre mit einem einzigen Anruf
Die Sperrung der Kreditkarte per Brief beantragen zu müssen wäre kompletter Unsinn. Der einzige Weg zur schnellen Kartensperre geht nur über einen sofortigen Anruf per Telefon, bzw. das Handy.
Was für die PIN (Geheimnummer) ein absolutes Tabu ist, sollte für die Notfall Kreditkartensperre selbstverständlich sein. Die Kreditkartennotrufnummer einfach notieren, in der Geldbörse aufbewahren und / oder im Handy-Adressbuch abspeichern.

Es schadet nicht sich gleich drei Nummern für die ggf. notwendige Kreditkartensperre zu notieren.
Die Notfallnummer des Kreditkartenherausgebers, bzw. der Bank für Inlandsaufenthalte und ggfs. eine separate Notfallnummer falls man sich zum Zeitpunkt im Ausland aufhält.
Banken händigen ihren Kunden meist ein kleines Kärtchen aus, auf der alle relevanten Notfall-Nummern vermerkt sind. Diesem „Stück Papier“ mehr Aufmerksamkeit zu widmen, kann sich sehr schnell als ein Vorteil herausstellen.
Die dritte Nummer ist eine zentrale Kreditkarten-Notrufnummer.
Die Sperrhotline (+49) 116 116 wurde bereits vor einigen Jahren bereit gestellt, um sämtlichen Kreditkarteninhabern eine zentrale Anlaufstelle anbieten zu können.
Nicht jede Bank oder Sparkasse bietet einen 7/24 Notfall Service an. Sollte ausgerechnet verlängertes Wochenende sein, ist die zentrale Sperrhotline der rettende Anker.
Die zentrale Notrufnummer ist einfach zu merken. Eine recht häufige „Konstellation“ ist z.B. Kreditkarte und Notizzettel in Geldbörse, Geldbörse in der Handtasche, ebenso das Handy samt gespeicherten Nummern und der Dieb entwendet das ganze Paket. Zur Kartensperre per zentraler Hotline werden dann nur noch Kontonummer und zugehörige Bankleitzahl benötigt.

Der Idealfall für den Kartenbesitzer tritt dann ein, wenn die Karte bereits gesperrt ist,
noch bevor der bemerkte Verlust zuende „gedacht“ wurde und die Karte sich letztendlich „nur in der anderen Hose“ befindet.
Das Stichwort Fahrlässigkeit spielt in der Haftungsfrage bei Kreditkartenmissbrauch eine große Rolle.
Liegt keine Fahrlässigkeit vor und der Kreditkarteninhaber hatte seine Kreditkarte umgehend nach dem bemerkten Verlust sperren lassen, haftet dieser mit max. 50,- Euro anteilig.
Die Beweislast zur gewalteten Sorgfalt liegt beim Kreditkarteninhaber. Einige Kreditkartenherausgeber drehen als besonderen Service die Beweislast um.
Die Haftung fällt in diesem Fall voll auf den Karteninhaber zurück, wenn die Bank nachweist, dass fahrlässig gehandelt worden ist.
Andere Banken nehmen auch den Eigenanteil von 50,- Euro auf die eigene Kappe.
Pech nur wenn die vermisste Kreditkarte den falschen Händen entrissen wird und auf der Rückseite befindet sich in kontrastreicher Farbe die Geheimnummer zur Karte. Immer noch praktiziert. Die PIN direkt auf die Kreditkarte zu notieren ist grob fahrlässig. Ebenso „sinnvoll“ wie den Tresorschlüssel an die Tresortüre zu hängen.