EU-Kartellrecht: 570 Millionen Buße gegen Mastercard
Die EU-Kommission verhängte über den Kreditkartenherausgeber Mastercard eine erhebliche Geldbuße. Das Unternehmen habe gegen EU-Kartellrecht verstoßen und damit Einzelhändler sowie Konsumenten benachteiligt.

Mastercard soll Händler bei ihrer Wahl der Bank eingeschränkt haben
Einzelhändler wurden bei Wahl ihrer Bank eingeschränkt
Die EU-Kommission hat dem Unternehmen Mastercard eine Geldbuße in Höhe von 570 Millionen Euro aufgebrummt. Demnach habe Mastercard die gegen geltendes EU-Kartellrecht verstoßen, indem das Unternehmen die Händler in ihrer Möglichkeit einschränkte, bessere Konditionen von Kreditinstituten aus anderen Ländern des Binnenmarkts zu nutzen. Damit habe Mastercard „die Kosten für Kartenzahlungen künstlich in die Höhe getrieben“, so der Vorwurf von EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Mastercard ist im Europäischen Wirtschaftsraum gemessen an den ausgegebenen Karten sowie am Transaktionswert das zweitgrößte Kartenzahlungssystem.
Wenn ein Konsument entweder per Internet oder im Geschäft eine Kredit- oder Debitkarte verwendet, zahlt die Bank des Händlers der Bank des Karteninhabers ein sog. Interbankenentgelt. Die Bank des Händlers wälzt diese Kosten auf den Einzelhändler ab und dieser lässt dieses Entgelt in die Preise seiner angebotenen Waren einfließen. Unterm Strich zahlen die Konsumenten das Interbankenentgelt, auch diejenigen, die gar keine Karte besitzen bzw. einsetzen.
Mastercard schrieb jedoch vor, dass die Händlerbanken die Interbankenentgelte des Landes anwenden mussten, in dem der Einzelhändler ansässig war. Damit wurden den Händlern der Weg versperrt, sich in einem anderen Mitgliedsland nach einer günstigeren Bank umzusehen. Die EU-Kommission stellte nach einer Untersuchung fest, dass die Einzelhändler aufgrund der von Mastercard auferlegten Regelung für grenzüberschreitende Interbankenentgelte höhere Preise zahlten, als sie es bei einer alternativ günstigeren Bank hätten müssen. Somit führte die Bestimmung von Mastercard zu einer Benachteiligung der Einzelhändler und daraus folgend der Konsumenten.
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