Wohnimmobilienkreditrichtlinie – Vorteils-Paket für die Banken?

Immo-Finanzierung-


Mit der aktuell geplanten Wohnimmobilienkreditrichtlinie der Bundesregierung handelt es sich scheinbar um ein umfangreiches Vorteils-Paket für die Banken. Die Vorfälligkeitsentschädigungen blieben unberührt und das Widerrufsrecht für Kreditnehmer solle trotz nachträglich festgestellter Form- oder Verfahrensfehler erlöschen.

Eigenheim

Wohnimmobilienkreditrichtlinie – Ein Vorfahrts-Schein für die Banken?

Die Bundesregierung geht an die von der EU vorgegebene Wohnimmobilienkreditrichtlinie offenbar nur halbherzig heran. Insbesondere gelte es für die Bestandteile, die für den Kreditnehmer einen Vorteil bedeuten würden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wirft der Bundesregierung vor, die Chance für eine Lösung der mehrjährigen Probleme der Konsumenten zu vergeben.

Als wunder Punkt bei Baufinanzierungen gilt nach wie vor die Regelung der Vorfälligkeitsentschädigung. Die Kreditinstitute verlangen von den Kreditnehmern bei einer vorzeitigen Rückgabe der Immobilienfinanzierung in aller Regel einen Ausgleich. Je nach Immokredit können diese Beträge im vier- oder fünfstelligen Bereich landen und nicht selten auch noch überraschend, so der vzbv.

Die Verbraucherzentralen werteten im Jahr 2014 die von den Kreditinstituten verlangten Vorfälligkeitsentschädigungen aus und kamen zum Ergebnis, dass zu häufig zu hohe Beträge kassiert werden. Der Anteil der falsch berechneten Vorfälligkeitsentschädigungen zum Nachteil der Kreditnehmer umfasste demnach rund zwei Drittel aller Fälle. Der durchschnittliche Betrag der Vorfälligkeitsentschädigung erreichte inzwischen die Größenordnung von mehr als 10 Prozent der Restschuldsumme.

Der vbzb fordert daher, ein vereinheitlichtes und vereinfachtes Berechnungsverfahren für die Vorfälligkeitsentschädigung einzuführen und die Summe auf 5 Prozent der Restschuld zu begrenzen.

Vorfälligkeitsentschädigung bedarf einer fairen Regelung

„Verbraucher, die ihre Immobilienfinanzierung vorzeitig abbrechen, befinden sich meist in ohnehin finanziell prekären Lagen. Fordern Banken dann noch eine überhöhte Vorfälligkeitsentschädigung, ist das fatal. Wir brauchen dringend faire Regeln zur Berechnung“, so Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzen beim vzbv.

Geplantes Widerrufsrecht zugunsten der Banken

Künftig soll das Widerrufsrecht bei Immo-Finanzierungen bereits nach einem Jahr und 14 Tagen erlöschen. Das soll auch dann der Fall sein, wenn die Bank ihren Informationspflichten nicht nachgekommen ist. Nachträglich entdeckte fehlerhafte oder vorenthaltene Informationen blieben somit folgenlos. Der vzbv fordert ein unbefristetes Widerrufsrecht.





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