Widerrufsrecht Immobilienkredit – Bundesregierung hilft den Banken

Baufinanzierung-


Dem unbefristeten Widerrufsrecht beim Immobilienkredit mit fehlerhafter AGB soll ein Ende gesetzt werden. Die Bundesregierung hilft den Banken offenbar aus der selbst gegrabenen Grube heraus, indem ein neues Gesetz zur Abschaffung der Frist ab Mitte 2016 gelten soll.

Die Banken setzten offenbar ihre einflussreichen Hebel in Berlin ein

Den Banken ist das Recht der Kreditnehmer auf Widerruf von Immobilienkrediten für unbefristete Zeit ein Dorn im Auge. Das Widerrufsrecht gilt für die Verträge, die eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten. Die Verbraucherzentrale Hamburg stellte im Jahr 2013 nach der Untersuchung zahlreicher Immo-Finanzierungsverträge bei rund 80 Prozent fehlerhafte Belehrungen fest. Aufgedeckt wurden zwischen den Jahren 2002 und 2010 abgeschlossene „unsaubere“ Immobilienkredit-Verträge. Eine für den Widerruf gesetzte Frist wurde automatisch nicht in Gang gesetzt.

Die Kreditinstitute haben sich mit ihren offenbar schluderigen AGBs offenkundig einen Bärendienst geleistet. Die Kreditnehmer könnten somit zu jeder Zeit ohne finanziellen Nachteile den Finanzierungskredit vorzeitig auflösen. Den Banken entgehen damit (potenziell) Milliarden-Summen. Scheinbar nutzten inzwischen zu viele Konsumenten ihr Recht auf eine vorzeitige Abwicklung des Immobilienkredits, denn das vorhandene Recht dazu soll durch ein von der Bundesregierung neu gestaltetes Gesetz abgewürgt werden.

Der Bundestag ist drauf und dran, ein Gesetz zu verabschieden, das den betroffenen Kreditnehmern für den möglichen Widerspruch nur noch eine Frist bis Mitte 2016 setzt. Die Banken haben offenbar ihre weitreichenden Kanäle für entsprechende Anpassungen ausgenutzt.

Für die betroffenen Kreditnehmer sind die fehlerhaften, bzw. ungültigen Widerrufsbelehrungen bei Immobilienkrediten ein Vorteil. Die Frist zum Widerruf in einem Baufinanzierungsvertrag muss genau definiert sein, es dürfen keine Zweifel aufkommen können. In einem solchen Fall steht den Kreditnehmern offen, den Vertrag zu jeder Zeit abzuwickeln. Der aufgenommene Kreditbetrag kann zurückgezahlt und die bereits gezahlten Zinsen zurück verlangt werden. Die üblich verlangte und meist happige Vorfälligkeitsentschädigung entfällt. Wurde die Entschädigung bereits bezahlt, kann der Kunde den Betrag zurück verlangen. Eine Rückabwicklung des Immobilienkredits ist sogar dann möglich, wenn die Kreditsumme bereits abbezahlt wurde.

Bundesregierung greift den Banken erneut unter die Arme

Ein solch umfangreiches Paket an Vorteilen für die Kunden darf sichtlich nicht auf Dauer Bestand haben und die Bundesregierung hilft den Banken aus ihrem selbst verschuldeten Dilemma. Lt. Stiftung Warentest soll eine von der EU geschaffene Richtlinie im Bezug zu Krediten für Wohnimmobilien in nationales Recht umgesetzt werden. Der erste Gesetzentwurf ist demnach schon ausgearbeitet, enthält allerdings noch keine Klauseln für die Aushebelung der unbegrenzten Frist. Nun steht eine zweite Fassung auf dem Plan, die ein „ergänzendes Gesetz“ beinhaltet, um die Frist bis zum 20. Juni 2016 zu begrenzen.

Handlungsspielraum für zinsgünstigen Immobilienkredit nutzen

Gemäß des geplanten Inkrafttretens des neuen Gesetzes zum 31.03.2016 bleibt den betroffenen Kreditnehmer nicht mehr viel Zeit, um sich ihr noch bestehendes Recht für eine vorzeitige Auflösung mit allen finanziellen Vorteilen zu sichern. Je nach der Summe des Immobilienkredits und den ausgehandelten Konditionen können so mehrere tausend Euro Rückzahlungen bzw. Einsparungen zusammenkommen. Das gilt vor allem für die älteren Immobilienfinanzierungen aus den „Hochzins-Zeiten“ noch vor 2008 / 2009. In Verbindung eines neuen Immobilienkredits im Anschluss können die Kunden von den unlängst steil abgerutschten Zinsen profitieren.





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