Lockerung der Regeln für Vergabe Wohnimmobilienkredite in Sicht

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Die strengen Regeln der Wohnimmobilienkreditrichtlinie könnten hinsichtlich der Bonitätsprüfung gelockert werden. Die Bundesregierung will diverse Punkte „klarstellen“.

Kreditrichtlinie zu starkes Hemmnis für Kreditnehmer

Eigenheim
Lockerung der Kreditrichtlinie in Sicht

Die von der Bundesregierung umgesetzte EU-Richtlinie zur Vergabe von Wohnimmobilienkrediten schoss in einzelnen Punkten etwas über das vorgesehene Maß hinaus. Ein Manko ist besonders die Überprüfung der Bonität der Kreditnehmer nach strengeren Regeln. Die EU stellte den Verbraucherschutz in den Mittelpunkt. Die Bundesregierung zog die Schlingen aber derart zu, dass sogar aus den Reihen der Kreditinstitute Kritiken hagelten.

Verständlich aus der Sicht der Banken. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Bank den Kunden nicht ordnungsgemäß geprüft und beraten hatte, kann der Kunde den Kreditvertrag zu jeder Zeit kündigen. Zur genaueren Überprüfung gehört auch die Feststellung, ob der Kreditnehmer zu Lebzeiten dazu in der Lage ist, den Immobilienkredit wieder zurückzuzahlen. Aus einem anderen Licht betrachtet, könnte diese Richtlinie auch als ein Schutz für die Kreditinstitute darstellen. Zu laxe Kreditvergaben führten bereits in einigen Ländern zu einer Blasenbildung im Immobilienmarkt. Darüber hinaus entfällt bei einer berechtigten Kündigung des Kreditvertrages die sehr lukrative Vorfälligkeitsentschädigung.

Nun verständigten sich das Justiz- und Finanzministerium darauf, die Wohnimmobilienkreditrichtlinie hinsichtlich der Bonitätsprüfung „klarzustellen“, so die Frankfurter Rundschau. Mit den „Klarstellungen“ dürfte es sich vielmehr um eine Lockerung der aktuell geltenden Vorgaben handeln.


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