Begrenzung Vorfälligkeitsentgelt Baukredite: IW fordert dagegen Transparenz
Das Vorfälligkeitsentgelt bei einem vorzeitig beendeten Baukredit geriet längst ins Visier der Verbraucherschützer. Die hohen „Entschädigungen“ von bis zu 10 Prozent der offenen Restschuld sollen begrenzt werden, so die Forderungen. IW Köln ist anderer Ansicht und sieht bei einer Deckelung der Vorfälligkeitsentschädigungen steigende Verlustrisiken für die Banken.
Vorfälligkeitsentgelt bei Baukrediten als „Trostpflaster“ der niedrigen Zinsen
Überblick
Mehr Transparenz und einheitliche Berechnungsmethoden
Die niedrigen Bauzinsen sind des Verbrauchers Freude und der Banken Leid. Damit die Trauer um vermeintlich entgangene Zinsgewinne in Grenzen gehalten wird, sorgen zahlreiche Kreditinstitute für die eigene Entschädigung durch die Hintertür. Über die sog. Vorfälligkeitsentschädigung. Wird ein Baukredit noch vor dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit vom Kreditnehmer gekündigt, so kann eine Entschädigungszahlung fällig werden.
Dieser „Trost“ fällt bei einigen Banken sehr ordentlich aus. Das Problem: Es gibt keine einheitliche Regelung zur Vorfälligkeitsentschädigung. Die Banken können die Höhe dieser Beträge nach „billigem Ermessen“ festlegen und nicht selten sind diese Berechnungsmethoden alles andere als transparent. Verbraucherschützer haben diese Praxis der Banken bereits an den Pranger gestellt.
Gemäß den einstigen Forderungen zu einer Begrenzung der Überziehungszinsen für Girokonten, wurden auch Stimmen für eine Deckelung der Vorfälligkeitsentschädigungen laut. Ein Vorfälligkeitsentgelt von bis zu 10 Prozent der noch offen stehenden Restschuld sei lt. Verbraucherschützern eindeutig zu teuer. Die Höhe solle auf 5 Prozent begrenzt werden.
IW: Bei einer Begrenzung steigen Verlust-Risiken der Banken
Die Absenkung der Kosten auf der einen Seite würde die Preise auf einer anderen Seite in die Höhe treiben. In diesem Fall zum Nachteil aller Kreditnehmer eines Festzinsdarlehens, so das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW). Die Kreditinstitute müssten die „zusätzlichen Risiken in ihre Kalkulation einpreisen“, denn sollte der von der Bank zu 5 Prozent Zinsen auf 10 Jahre vergebenen Kredit nach z.B. fünf Jahren vorzeitig zurück fließen, müsste das frei gewordene Kapital wieder angelegt werden. Liegt zu diesem Zeitpunkt das Zinsniveau jedoch nur bei 3 Prozent, so „würde die Bank Verluste machen“, argumentiert das IW.
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Die Leidtragenden wären besonders die Kreditnehmer, die ihre Darlehen zu langen Laufzeiten aufnehmen und nicht vorzeitig kündigen. Sie zahlten höhere Zinsen als eigentlich nötig, so das Institut.
Eine sinnvolle Reform bestehe in der Schaffung von mehr Transparenz. Die Berechnungsmethoden für die Vorfälligkeitsentschädigung müssten durchsichtiger und vereinheitlich werden, so das IW. Damit würden die Kreditinstitute auch mehr Rechtssicherheit erhalten.
„Die Verlustrisiken der Banken“ – Einseitige Argumentation
Banken verzichteten nicht „einfach so“ auf eine Einnahmequelle, ein offenes Geheimnis. Das Argument „die Bank mache Verluste“, falls das Zinsniveau noch vor Ablauf der vereinbarten Kreditlaufzeit niedriger („als erhofft“) liegt, hinkt etwas. Der Begriff „entgangener Gewinn“ würde eher zutreffen.
Sähen sich die Banken dazu bereit, dem Kreditnehmer einen Nachlass auf das Vorfälligkeitsentgelt zu gewähren, sollten die Zinsen zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung höher liegen als zum Vertragsbeginn?