Förderungen Modernisierung für barrierefreies wohnen

Barrierefreiheit Heim-


Immer mehr ältere Menschen haben in ihren eigenen vier Wänden eine stark eingeschränkte Bewegungsfreiheit. Wenn in der Planungsphase die Barrierefreiheit für das Alter keine Berücksichtigung fand, könnten die Räumlichkeiten in anderen Etagen bald unerreichbar werden. Eine Nachrüstung von Treppenliften kostet viel Geld, kann aber im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen staatlich gefördert werden.

Barrierefreies wohnen schon in jungen Jahren einplanen

Barrierefreiheit
Barrierefrei geplant?
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Jeder Neubau eines Eigenheims beginnt mit der Planung. Ob eine schlüsselfertige Vorlage des Generalunternehmers, oder das noch leere Blatt Papier vom Architekten, wer Wert auf persönliche Akzente setzt, legt auch als Kunde gerne Hand bei den Entwürfen und Änderungen an.

Meist besteht für die detailierte Planung nur einmal im Leben eine Chance und die will auch genutzt werden. In den jungen Jahren, wenn die Familienplanung bereits einen Abschluss gefunden hatte, findet jedes Kind im Obergeschoss ein eigenes Zimmer. Die Eltern ruhen in der gleichen Etage in ihrem eigenen „Gemach“ und die Familie findet sich im Wohnzimmer zusammen. Die Küche grenzt, wenn es die Fläche erlaubt, direkt am Essbereich und vielerorts sorgt im Untergeschoss ein Hobbyraum für ausreichende Abwechslung. Falls das Budget nicht ausreicht, bleibt dem Dachgeschoss der Ausbau eben noch vorbehalten.

Wenn die Jahre vergehen
Der Zeitpunkt, an dem der Nachwuchs seine eigene Wege geht und das Elternhaus verlässt, kommt meist früher als „befürchtet“. Bis auch das jüngste Kind die eigenen vier Wände aufsucht, sind dennoch rund 20 bis 25 Jahre vergangen. Oft sind für die Zeit danach weniger Jahre notwendig, um festzustellen, dass bei der Hausplanung ggfs. etwas zu kurzsichtig gedacht wurde.

Im vorgerückten Alter sind die Etagen nicht mehr so „beschwingt“ zu überbrücken, wie noch zum Bezugstermin. Womöglich könnte je nach gesundheitlichem Zustand eine jede einzelne Stufe zu einer Herausforderung werden. Irgendwann bleibt das eigene Schlafzimmer unerreichbar.

Meist spielt aber schlicht der Preis die einzig gewichtige Rolle. Grundstücke sind teuer und in die Höhe zu bauen ist allemal preisgünstiger als breitflächig über eine Ebene. So müssen die Zimmer zwangsläufig in die anderen Etagen „ausgelagert“ werden. Ob nun „Planungsfehler“ oder reine „Preisfrage“, die Innenarchitektur kann im Alter eine massive Einschränkung im Alltagsleben hervorrufen.

Barrierefreiheit im Wohnbereich
Heute sind nur rund 5% der Wohnungen, in der Menschen im fortgeschrittenen Alter wohnen, barrierefrei. Die Postbank (06.11.12) hob den sehr geringen Anteil der Wohneinheiten hervor, um auf die ggfs. notwendigen Vorkehrungen bereits zu einem frühen Zeitpunkt zu achten. Inzwischen haben rund 17 Mio. Menschen im Alter von über 65 Jahren Probleme bei der Bewältigung der Stufen.

Das Gestaltungselement „Geradlinigkeit“ könnte sich auch Jahrzehnte nach der Planung als ein wichtiger Sparfaktor entpuppen. Die Nachrüstung einer geradlinigen Etagentreppe mit einem Lift wird mit rund 4.000,- Euro beziffert. Ein Treppenlift für eine Auf- und Abfahrt über Kurven ziehen erhebliche Preissteigerungen mit sich.

Förderungen vom Staat sind möglich
Eine staatliche Förderung für die „Schaffung von Barrierefreiheit“ gibt es im eigentlichen Sinne nicht, aber sehr wohl im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen. Der Einbau eines Treppenlifts fällt genau in diese Sparte hinein und kann durch die Schaffung von frühzeitigen Rücklagen inkl. Fördergelder eines Bausparvertrags finanziert werden. „Wer Barrieren in seinem Haus reduziert, kann zudem auf staatliche Förderung zurückgreifen. Das KfW-Programm Altersgerecht Umbauen fördert Treppenlifte mit zinsgünstigen Darlehen ab einem Prozent“, erklärte Uta Schaller von der BHW Bausparkasse.

Das Modernisieren fällt in die jeweiligen Förderprogramme der Bundesländer. Die Hamburger Wohnungsbaukreditanstalt bezuschusst altersgerechte Umbau Maßnahmen mit bis zu 15.000,- Euro.

KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau. Fällt u.a. auch in den Bereich für die günstige Finanzierung für Energieeffizienz, z.B. „Energiekredit 152“

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