Altlasten „notleidende Kredite“: EU strebt schnelleren Abbau an
Die Mitgliedsländer der EU einigten sich im Bezug auf die in Aussicht stehende Bankenunion auf weitere Maßnahmen für die beschleunigte Reduzierung der Altlasten aus „notleidenden Krediten“ der Banken.

Zahlreiche Banken sind noch immer von „faulen Krediten“ gut eingedeckt
Lockerung der Regelungen im Sekundärmarkt für Altlasten-Abbau
Können Tilgung und Zinsen für einen laufenden Kredit vom Kreditnehmer nicht mehr oder nur teilweise bedient werden, so handelt es sich um einen „notleidenden Kredit“. Im Englischen bedient man sich der die Realität eher abbildende Bezeichnung „Non Performing Loans“ (NPL). Die Kreditinstitute haben in ihren Bilanzen eine erhebliche Zahl von „in Not geratenen“ Krediten stehen und das Ausmaß ist derart groß, dass diese nicht mehr „funktionierenden Darlehen“ ein hohes Risiko für die Finanz- und somit auch Realwirtschaft darstellten. Die EU-Kommission strebte eine Reduzierung dieser NPL-Risiken an und am Mittwoch kam es zwischen den EU-Mitgliedsländern zu einer entsprechenden Einigung.
Neue Regeln sollen nun die hohen Risiken reduzieren anhand von harmonisierten und „weniger restriktive Regelungen für Kreditnehmer und Kreditdienstleister“. Dabei sei die Beibehaltung „eines hohen Maßes an Kreditnehmerschutz“ berücksichtigt worden.
Diese Einigung trafen die Vertreter der EU-Mitgliedsländer vor dem Hintergrund einer noch zu gründenden Bankenunion. Vorab sollten daher die Risiken anhand des Abbaus der hohen Bestände an „notleidender Kredite“ reduziert werden. Ein Teil dieser Maßnahmen besteht aus der Förderung des Sekundärmarktes, auf dem die Kreditinstitute ihre „Not-Kredite“ an Investoren und Kreditversicherer verkaufen können. Die Banken sind heute noch überwiegend mit Altbeständen der NPLs aus der sog. Finanzkrise eingedeckt.
Den großen Wurf in dieser Einigung sieht selbst die EU-Kommission nicht. Zwar sei nun ein wichtiger Schritt nach vorne gelungen, aber „die Fortschritte bei den ergänzenden Elementen der Richtlinie, die die Effizienz der Durchsetzungsregelungen erhöhen würden“, seien langsamer geworden. Es gebe noch weitere Schritte zu klären, aber dies solle erst nach der kommenden EU-Wahl in Angriff genommen werden.
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