Wundersame Rückkehr der Cannabis-Pflanze

THC als Medizin-


Die Cannabis-Pflanze findet einen Weg zurück als anerkanntes Naturheilmittel. Nach jahrzehntelangem Verbot soll die Hanfpflanze nun auf Rezept verschrieben werden können und die Krankenkassen zahlen. Eine wundersame Rückkehr aufgrund der Rückbesinnung zur Mutter Natur?

Marihuana Anbau
Anbau von Cannabispflanzen für Heilzwecke

Die Cannabispflanze wurde vor über 90 Jahren auf der dritten Opiumkonferrenz im Jahr 1925 in Genf auf den Index gesetzt. Als besonders engagiert für ein Cannabis-Verbot zeigte sich im Vorfeld die US-Behörde FBNDD (Federal bureau of narcotics and dangerous drugs). Die Behörde verfolgte das Ziel des Verbots mit überaus großem Ehrgeiz, natürlich in Sorge Sorge um die Gesundheit der Bevölkerung. Die gewichtige Rolle spielte allerdings rein wirtschaftliche Interessen, dezent im Hintergrund gehalten. Die Cannabis-Pflanze galt über Jahrhunderte als eine sehr wertvolle Nutzpflanze, u.a. für die Herstellung von Fäden, Papier, Farben und Ölen. Der aufstrebenden Kunstfaser-Industrie war die Pflanze somit ein Dorn im Auge.

Von 19 im Jahr 1925 in Genf anwesenden Ländervertretern waren sich 18 darin einig, dass Cannabis in ihren jeweiligen Staaten keinerlei Probleme bereiteten. Lediglich in der portugiesischen Kolonie Angola soll es bei der dunkelhäutigen Bevölkerung nach Cannabis-Genuss zu „Unregelmäßigkeiten“ gekommen sein. Die um die Gesundheit der Bevölkerung umsorgten Verhandlungen waren jedoch begleitet von handfesten wirtschaftlichen Interessen. So drohte Ägypten den Deutschen an, die für Merck und Bayer wichtigen Kokain- und Heroin-Ausfuhren zu sanktionieren, falls sie sich zugunsten von Hanf entschieden.

Vertraut klingende Anti-Cannabis-Kampagnen

Die in den USA gestarteten medialen Kampagnen gegen die Cannabis-Pflanze klingen auch heute noch sehr vertraut. Der Genuss von Cannabisprodukten war zu dieser Zeit weit verbreitet. Wurde ein Straftat in den südlichen Grenzstaaten begangen, war nun der Genuss von Marihuana daran schuld. Marihuana wurde als die Wurzel allen Übels herauf gespielt. Ein Verbrecher mit Cannabis-Konsum in seiner Biographie war der Beleg für die Gefährlichkeit dieser Pflanze.

Gutachten wurden in Auftrag gegeben, die die Thesen der führenden Cannabis-Gegner (natürlich) bestätigten. „Die herrschende Rasse und die aufgeklärtesten Länder sind alkoholisch, derweil die Länder und Nationen, die Hanf und Opium verfallen sind, (…) sowohl geistig als auch physisch zu Grunde gegangen sind“, so der Wortlaut aus der „Studie“ von A.E. Fossier, ein Gefängnisarzt. Eine umfassende Behandlung des Themas „Cannabis-Verbot“ finden Sie hier.

Dass Cannabis schon in den Anfangszeiten der USA im 17. Jahrhundert konsumiert und diese Pflanze als Medizin anerkannt wurde, schien völlig vergessen worden zu sein.

Illegalität von Cannabis relativiert

In der Bundesrepublik zählt Cannabis seit dem Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel 1961 als illegale Droge. Der Konsum von Cannabis ist nicht strafbar. Strafbar oder genehmigungspflichtig sind dagegen der Anbau, die Herstellung, der Besitz, der Erwerb, das Verschaffen, der Verkauf, das Abgeben, das Verabreichen und das Überlassen dagegen schon. Ebenso das Verschreiben.

Die „Handhabung“ der mit Cannabis-Produkten erwischten Personen verläuft in den Bundesländern unterschiedlich. So kann in Hamburg ein Besitzer von wenigen Einheiten Marihuana durchaus mit einer „Verwarnung“ davonkommen, während in Bayern das „komplette Programm“, inkl. kostenpflichtigem „Idiotentest“ beim dankbaren TÜV abgespult wird.

Politik setzt sich plötzlich für Cannabis ein

Nun will der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ein „einheitliches“ Gesetz auf den Weg bringen, das Cannabis künftig auf Rezept verschrieben werden kann. Somit findet die Hanfpflanze in der Bundesrepublik den Weg zurück als Arzneimittel, jedoch verschreibungspflichtig. Die Krankenkassen sollen die Behandlungskosten mit Cannabis übernehmen, wenn bisherige Maßnahmen nicht erfolgreich waren.

Cannabis-Zulassung: Plötzliche Gesinnung zu Naturheilmitteln?

Das Bundesverwaltungsgericht sprach erst vor wenigen Wochen einem an Multiple Sklerose erkrankten Mann das Recht zu, Cannabis selbst anzubauen. Die ihm bisher verweigerte Anbaugenehmigung müsse ihm erteilt werden. Findet nun eine Rückbesinnung zur Mutter Natur statt? Wohl kaum. Die Entwicklung war bereits abzusehen. Es war keine Frage ums „ob“, sondern ums „wann“.

Wieder einmal traten die USA als Vorreiter hervor. Die US-Pharmaindustrie hatte den Cannabis-Wirkstoff THC als eine wichtige Zutat für ihre Produkte (wieder-) entdeckt. Es dauerte nich lange, bis im US-Bundesstaat Colorado die Lizenz für den Cannabis-Verkauf eingeführt wurde. Der Bundesstaat Washington wollte dem Beispiel folgen.

Die Handelsplätze ließen sich nicht lange bitten. Nach der Lizenzierung von Cannabis schossen die Aktien der betroffenen Unternehmen in die Höhe. Das in San Francisco ansässige Marktforschungsunternehmen ArcView prognostizierte im Jahr 2014 die im Marihuana-Markt möglichen Entwicklungen aufgrund der Lockerungen bei den gesetzlichen Regelungen. Demnach rechnen die Analysten im US-Cannabismarkt mit einem Anstieg um 64 Prozent auf 2,34 Milliarden Dollar innerhalb des gleichen Jahres.

Die gleichen Ambitionen wie beim Cannabis-Verbot

Wie beim Cannabis-Verbot steht wieder die Gesundheit der Bevölkerung im Vordergrund. Der prognostizierte Wachstumsmarkt verrät allerdings die wahren Ambitionen, warum das einst „verteufelte Zeug“ wieder als Naturheilmittel existieren darf. Rein wirtschaftliche Interessen und so manches Depot dürfte in Zukunft mit „Hanf-Papieren“ bestückt sein.


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