Wechsel in PKV wird auch in 2019 schwieriger

Krankenversicherung –


Jährlich wird es für gesetzlich Krankenversicherte immer schwieriger, von der Krankenkasse in die Privatkrankenversicherung zu wechseln. Die Versicherungspflichtgrenze ist auch für 2019 deutlich angehoben worden.

Krankenversicherungskarte

Der Umstieg in die PKV wird auch im Jahr 2019 um ein weiteres Stück schwieriger

Anteil der gesetzlich Versicherten hat in letzten Jahren zugenommen

Wie auch in den vergangenen Jahren zuvor werden die Hürden für Pflichtversicherte zum Einstieg in die Privatkrankenversicherung (PKV) um ein weiteres Stück angehoben. Das Mindesteinkommen bzw. die Versicherungspflichtgrenze steigt im Jahr 2019 von vormals 59.400 Euro auf 60.750 Euro (jährlich, brutto) an. Gleichzeitig geht die Schere zwischen der Versicherungspflichtgrenze und der Beitragsbemessungsgrenze weiter auseinander. Aktuell liegt die Versicherungspflichtgrenze um 6.300 Euro höher als die Beitragsbemessungsgrenze.

In den vergangenen zehn Jahren hat der Anteil der in einer Krankenkasse (GKV) versicherten Arbeitnehmer von 80 auf 86 Prozent zugenommen, wie der Verband der Privaten Krankenversicherung hinweist.

  • Die Versicherungspflichtgrenze beschreibt das Mindesteinkommen für einen Angestellten, um aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die Privat Krankenversicherung wechseln zu können.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze beschreibt die Linie, ab der die Krankenversicherungsbeiträge auch bei einem höheren Gehalt nicht mehr weiter ansteigen (Deckelung).

Fällt ein Arbeitnehmer unter die angehobene Versicherungspflichtgrenze, muss dieser entweder seinen Arbeitgeber von einer Gehaltsanpassung überzeugen, oder die Privatkrankenversicherung verlassen und in die GKV zurückkehren. Die einzige Schlupftür stellt die vom Gesetzgeber Regelung einer Befreiung von der Versicherungspflicht dar. Innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der (eigentlichen) Versicherungspflicht kann der Arbeitnehmer bei einer Krankenkasse einen Befreiungsantrag stellen.

Für Spitzenverdiener in der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem Gehalt bei oder über der Beitragsbemessungsgrenze steigen die monatlichen Beiträge auf rund 841 Euro, bzw. 853 Euro für Kinderlose. Antreibend sind u.a die Anteile für die gesetzliche Pflegeversicherung.

Eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts des Verbandes zeigte auf, dass sich die Beitragsanhebungen zwischen PKV und GKV in den vergangenen 10 Jahren unterschiedlich entwickelten. Während die gesetzlich Versicherten innerhalb dieses Zeitraumes im Schnitt 3,3 Prozent jährliche Beitragsanhebungen hinnehmen mussten, blieb es für die Privatversicherten bei 2,8 Prozent.

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