Vorschneller Kassenwechsel für 2015 könnte zum Glücksspiel werden

Krankenversicherung 2015-


Ab 2015 gelten bei den gesetzlichen Krankenkassen neue Regeln. Breitbandig wird es (vorerst) etwas günstiger. Für einige Kassenmitglieder ist der mögliche Zusatzbeitrag bereits beschlossene Sache, für andere steht die Entscheidung noch aus. Der vorschnelle Kassenwechsel für das kommende Jahr könnte zum Glücksspiel werden.

Gesundheitsfonds

Zusatzbeiträge werden ab 2015 die Beitragsgestaltung der Kassen dominieren

Der Jahreswechsel auf 2015 rückt immer näher und so manche bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versicherten Personen wissen nicht so recht, welche Änderungen auf sie zukommen werden und ob sich ein Wechsel der Krankenversicherung lohnt.

Sicher ist, dass der Beitragssatz im Rahmen der Krankenkassen-Reform für die gesetzliche Krankenversicherung ab 2015 auf 14,6 Prozent abgesenkt und jeweils zur Hälfte auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt wird. Ebenso sicher ist die den Kassen überlassene Entscheidung, von ihren Kunden einen Zusatzbeitrag zu erheben. Beschlossene Sache ist auch der künftige Wegfall jeglicher bisheriger Beitrags-Rückerstattungen. Künftige Anhebungen des Beitragssatzes werden alleine vom Arbeitgeber getragen, das ist auch sicher.

Bis jetzt ist aber noch überhaupt nicht sicher, ob die eigene Krankenkasse ab 2015 zusätzliche Beiträge verlangen wird und wenn ja, um wie viel. Bis auf einige wenige Ankündigungen hüllt sich die Mehrheit der gesetzlichen Krankenversicherer noch in Schweigen. Die GKV-Reform und daraus resultierenden Zusatzbeiträge werden künftig ohnehin die Mehrheit aller Versicherten treffen.

Die bei der GKV versicherten Arbeitnehmer und Selbstständigen können jedoch davon ausgehen, dass die Zusatzbeiträge nach „billigem Ermessen“ aus Gründen des Wettbewerbs möglichst gering gehalten werden, vorerst. Bereits angekündigt wurden zusätzliche Beiträge von der AOK Sachsen-Anhalt und der AOK Plus mit einem jeweiligen Beitragssatz von insg. 14,9 Prozent. Mit 15,2 Prozent will die Bosch BKK bereits etwas mehr verlangen.

Die Beitragshöhe ist wichtig, sollte im günstigen Verhältnis zu Leistungen stehen

Der Preis alleine sollte dennoch nicht der ausschlaggebende Punkt für die Wahl, bzw. den Wechsel der Krankenkasse ab 2015 sein, so das Bundesversicherungsamt (BVA). Trotz der überwiegend gesetzlich geregelten Leistungen verfügen die Kassen über einen Spielraum, der für alleinstehende junge Leute und eine Familie mit mehreren Kindern einen erheblichen Unterschied bereiten kann.

Einen Leistungsvergleich der einzelnen Krankenkassen in den Kategorien „Regional-Kassen“ und „Direktkassen“ unternahm für 2015 bereits das Fachmagazin €uro. Ein erster Orientierungspunkt für Unschlüssige.

Dem gesetzlich Versicherten steht auch ab 2015 nach wie vor frei, die Kasse zu wechseln. Erhebt die derzeitige Kasse einen Zusatzbeitrag, besteht ein Sonderkündigungsrecht mit der Frist von einem Monat. Bei einer Mitgliedsdauer über 18 Monate hinaus, kann der Versicherte die Krankenkasse ohnehin zu jederzeit wechseln.

Einen ausführlichen Leistungsvergleich der Kassen in den unterschiedlichen Sparten der familiären Situation können Sie hier vornehmen.





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