Überfordert durch hohe Kassenbeiträge: Gesetz soll für Besserung sorgen

Krankenkassenbeiträge-


Wer nicht in der PKV versichert sein kann, landet automatisch bei einer gesetzlichen Krankenkasse und ist der Beitragsbemessung im Verhältnis zum Einkommen vollständig ausgeliefert. Vor allem Selbstständige erwischt die Beitragshöhe mit 100%-iger Wucht. Oft können die Kassenbeiträge nicht mehr geleistet werden. Die Milliardenlücke durch säumige Beitragszahler in der GKV gibt Aufschluss darüber.

Gesetz soll säumige Kassenmitglieder um 4 Prozentpunkte entlasten

Überschuldung
Überschuldet Dank gesetzlicher Krankenkassen?

Der Zwang zu einer Krankenversicherung sollte verhindern, dass in Deutschland niemand in finanzielle Schwierigkeiten kommen würde, wenn medizinische Hilfe notwendig werden sollte. Besonders Selbstständige und Kleinunternehmer waren über Jahre hinweg ohne jeglichen Versicherungsschutz, da sie weder in der Gesetzlichen Krankenversicherung, noch bei einer Privatgesellschaft versichert gewesen sind. Mit der Einführung der Versicherungspflicht gab es für sie (normal) keinen Ausweg mehr, um wenigstens ein Mitglied in einer Krankenkasse zu werden. Ansonsten hätten sie mit schmerzhaften Nachzahlungen zu rechnen.

Einer der Gründe, warum auf den wichtigen Gesundheitsschutz verzichtet wurde, war schlicht der finanzielle Aspekt. Während sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Kosten für eine gesetzliche Krankenkasse noch „grob“ zur Hälfte teilen, muss der Selbstständige gänzlich für die Beiträge aufkommen. In vielen Fällen führt das zur schlichten Überforderung und die Beiträge fallen aus.

Die Einstellung der Zahlungen befreit jedoch nicht „irgendwann“ von der Beitragspflicht und die versäumten Beiträge türmen sich auf, um irgendwann nachgezahlt zu werden. Inzwischen ist der Schuldenberg der säumigen gesetzlichen Versicherten auf 2,15 Milliarden Euro angewachsen und jeden einzelnen Betroffenen drücken die Fehlbeträge wie nicht bezahlte Schulden immer weiter in die Ecke. Dazu kommen Säumniszuschläge in Höhe von 5 Prozent pro Monat, die eine Krankenkasse wie das Inkassobüro im Auftrag eines Kreditgebers aussehen lassen.

Allein innerhalb des letzten Jahres bis Anfang 2013, sind die offenen Beitragszahlungen um 620 Millionen angewachsenen, wie die sueddeutsche.de (Mittwoch) heute berichtete. Die aktuellen Zahlen des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung liegen demnach der dpa vor.

Private oder Gesetzliche – Probleme scheinen sehr ähnlich zu sein
Während die gesetzlichen Krankenversicherer sich darum bemühen, die Lücke aus säumigen Beitragszahlungen in Höhe von 2,15 Mrd. Euro zu schließen, haben die Privatversicherer mit den identischen Problemen zu kämpfen. Bereits Mitte März meldete der PKV-Verband einen Beitragsrückstand der Privatversicherten in Höhe von einer halben Milliarde Euro. Geschätzt sind rund 150.000 PKV-Versicherte nicht mehr in der Lage, das Geld für die Beiträge wenigstens regelmäßig aufzubringen.

Dennoch haben Privatversicherte gegenüber den Kassenmitgliedern den Vorteil einer höheren Flexibilität, um durch Maßnahmen Kosten zu sparen und den Status „Schuldner“ hinter sich zu lassen. Neben den sog. Basis-Tarifen, die eigentlich eine schlechte Lösung aufgrund miserabler Preis-Leistungs-Verhältnisse darstellten, könnte der Ausweg noch über den internen Wechsel eines neuen Tarifs bei der gleichen Gesellschaft gefunden werden. Wie der interne Tarifwechsel funktioniert, erfahren Sie hier.

Ein Kassenwechsel würde die Mitglieder bei den „pauschalen“ Regelsätzen und Beitragsbemessungen jedoch nur vom Regen in die Traufe durchreichen.

Für eine Auflockerung der finanziellen Misere soll lt. sueddeutsche.de nun über ein neues Gesetz nachgedacht werden, das zumindest bei den Nachzahlungs-Konditionen versäumter Kassenbeiträge Erleichterungen bringen soll. Statt der bisherigen 5% Säumniszuschläge sollen es künftig nur noch 1% sein, die Kassenmitglieder draufschlagen müssen. Das Gesundheitsministerium soll bereits ein Gesetzesentwurf in Angriff genommen haben, das bereits nächste Woche dem Bundeskabinett vorliegen soll. Die Bundesregierung hätte bereits die Zustimmung erteilt.

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