Sind Ortskrankenkassen zu dominant?

Ortskrankenkassen-


Eine große Dominanz weniger Unternehmen an den Märkten könnten zum Nachteil der Konsumenten geraten. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung scheinen einige örtliche Krankenkassen bereits für ein gewisses Ungleichgewicht zu sorgen. Dennoch sollte die Politik nach Vorstellung des IW Köln die Finger aus dem Spiel lassen.

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Hohe Dominanz einiger Ortskrankenkassen

Die Einführung des Zusatzbeitrages bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollte lt. Vorstellung der Bundesregierung für einen verbesserten Wettbewerb unter den konkurrierenden Kassen sorgen. Der erwünschte Effekt seien u.a. Einsparmaßnahmen und verantwortliches Wirtschaften zugunsten der Kassenmitglieder.

Grundsätzlich können die noch 113 Krankenkassen in zwei Gruppen eingeteilt werden. Eine Gruppe bildet die bundesweite Tätigkeit und die andere Gruppe bietet die Krankenversicherung lediglich in der ansässigen Region an. Die Ortskrankenkassen könnten allerdings den „positiven Konkurrenzeffekt“ aushebeln. In zahlreichen Regionen seien einzelne Ortskrankenkassen mit einem Marktanteil von über 40 Prozent sehr domimant, so das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW). Dies könne zulasten der Versicherten gehen.

Die dominante Stellung einzelner Ortskrankenkassen könne den Wettbewerbsdruck in der Branche auf lange Sicht verringern. Kleinere Konkurrenten haben oft nicht die Möglichkeit, mit der „gleichen Marktmacht auf die Kostenbremse“ zu drücken. Dies könnte dazu führen, dass beim örtlichen Marktführer die Motivation für einen möglichst niedrigen Zusatzbeitrag sinkt. „Dabei soll gerade die Preisdifferenz zwischen den einzelnen Kassen offenbaren, wann sich für die Versicherten ein Kassenwechsel lohnt“, so IW.

Ein umgehender regulatorischer Eingriff durch die Politik sei allerdings nicht angebracht. Vielmehr sei es hilfreich, den von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gleichen Teilen finanzierten Beitragssatz auf konstanten Niveau zu halten. Die Bedeutung des kassenindividuellen Zusatzbeitrages als sichtbarer Preisunterschied zwischen den Kassen würde dadurch zunehmen. Dies erhöhe den Wettbewerbsdruck und „diszipliniert auch die Anbieter mit einer großen Marktmacht“.

Völlig kontraproduktiv sei jedoch die Vorstellung, den Zusatzbeitrag abzuschaffen und die Arbeitgeber die Hälfte des gesamten Beitrages zahlen zu lassen. Aufgrund den umkämpften Märkten hätten die Unternehmen für steigende Arbeitskosten nur wenig Spielraum zur Verfügung. Letztendlich müssten wieder die Arbeitnehmer die Zusatzkosten erwirtschaften.

Eine gleichmäßige Aufteilung der Kassenbeiträge auf die Arbeitnehmer und Arbeitgeber würde lt. IW die Kostenunterschiede zwischen den Krankenkassen verschleiern. Es stehe schließlich auf dem Lohnzettel nur die Hälfte des Preisunterschiedes. Den örtlichen Krankenkassen werde dadurch der Druck für Anpassungen genommen.

Eindeutiges Ziel trotz schwer nachvollziehbarer Logik

Damit glaubt IW, der Arbeitnehmer sei nicht in der Lage, den auf dem Lohnzettel sichtbaren Kassenbeitrag zu deuten, nur weil dieser Betrag halbiert ist. So wie es all die Jahre vor der Einführung des Zusatzbeitrages mit Beginn 2015 der Fall gewesen ist. Verlangt die Kasse „X“ einen Gesamtbeitrag von 14,6 Prozent und die Krankenkasse „Y“ einen Beitrag von 15,1 Prozent, ist der Unterschied klar zu erkennen, egal, ob es sich um eine bundesweit tätige Krankenkasse oder um eine dominante Ortskrankenkasse handelt. Doch dem arbeitgebernahem Institut erscheint diese einfache Gegenüberstellung als eine Überforderung des Arbeitnehmers.

Der Argumentation des Instituts ist ohnehin schwer zu folgen. Unterm Strich verlangt IW die Beibehaltung des aktuellen Beitragssystems, damit sich daraus Verbesserungen für alle Beteiligten ergeben.

Das notwendige Erwirtschaften der zusätzlichen Arbeitskosten ließe sich auch in der Steigerung der Produktivität ausdrücken. Doch diese Größe wird von Arbeitgebern sowie deren Vertretern regelmäßig verschleiert.


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