Versicherungspflichtgrenze 2020 voraussichtlich +3 %

Krankensystem –


Der Wechsel in Privatkrankenversicherung wird im Jahr 2020 voraussichtlich erneut deutlich erschwert. Gemäß dem Referentenentwurf soll die Versicherungspflichtgrenze auf 62.550 Euro jährlich ansteigen.

Schuldenanstieg

PKV-Hürde wird für immer mehr Arbeitnehmer viel zu hoch

Versicherungspflichtgrenze 2020 voraussichtlich um +3%

Für Arbeitnehmer wird die Hürde zum Umstieg von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Privatkrankenversicherung (PKV) auch im kommenden Jahr 2020 um ein gutes Stück nach oben gesetzt. Dies ist besonders für die Beschäftigten der Fall, deren (dauerhaftes) Gehalt gegenüber dem laufenden Jahr nicht wenigstens um 3 Prozent steigen wird. Der Entwurf gemäß der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung für 2020 sieht eine Versicherungspflichtgrenze in Höhe von 62.550 Euro (bzw. 5.212,5 Euro mtl.) vor. Ein Zuschlag um 1.800 Euro (150 Euro mtl.) bzw. um knapp 3 Prozent.

Die Versicherungspflichtgrenze beschreibt quasi das Mindesteinkommen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis für die Befreiung aus der Versicherungspflicht und somit auch der Freiheit, sich für die Privatkrankenversicherung entscheiden zu können. Wer darunter fällt, muss in der GKV versichert sein.

Versicherungspflichtgrenze „viel zu hoch“

Für den PKV-Verband ist diese Versicherungspflichtgrenze entschieden zu hoch. Bliebe es bei diesem Referentenentwurf, wäre die Pflichtgrenze binnen fünf Jahren um 7.650 Euro angestiegen. Inzwischen liege das Niveau dieser Schwelle auf fast das Doppelte des durchschnittlichen Einkommens. „Wenn sie nicht immer wieder so stark angehoben würde, brächte das für deutlich mehr Arbeitnehmer eine echte Wahlfreiheit“, so PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther.

Gleichzeitig soll die Beitragsbemessungsgrenze ab 2020 auf 56.250 Euro (4.687,5 Euro mtl.) ansteigen, von derzeit 54.450 Euro (4537,50 Euro mtl.). Im Jahr 2002 lagen Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze noch auf Augenhöhe. Inzwischen ist die Distanz auf 6.300 Euro angestiegen. Dies zeige, wie in den vergangenen Jahrzehnten die Wahlfreiheit für Arbeitnehmer eingeschränkt wurde.

Einige werden neue Hürde nicht mehr schaffen können

Die Beitragsbemessungsgrenze gilt für die GKV und markiert den oberen Grenzwert, ab dem der Arbeitnehmer auch bei viel höherem Einkommen keine höheren Beiträge mehr abführen muss. Mit der erneut deutlich angehobenen Versicherungspflichtgrenze 2020 dürften wieder einige Privatversicherte ins Schleudern geraten, wenn sie aufgrund nicht gestiegener Gehälter unter diese Hürde geraten. Für einen solchen Fall ist der Weg zurück in die GKV die Konsequenz.

Entwicklung der Versicherungspflichtgrenze seit 2000
Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze seit 2003

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