Privatkrankenversicherung: Nur wenige Anpassungen am VVG

Änderungen VVG-


Die Anpassungen zum VVG haben die Privatkrankenversicherten zu einigen Erleichterungen und auch mehr Rechten verholfen. Der große Wurf ist jedoch ausgeblieben und die Mehrzahl der Verbesserungen zu den PKV-Bedingungen war bisher schon gängige Praxis.

„Für Kunden fehlt es noch an notwendiger Transparenz“

Änderungen zum VVG
Nach wie vor undurchsichtige Tarifbedingungen
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Mit dem am 31. Januar 2013 vom Bundestag verabschiedeten „Gesetzesentwurf zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften“ sind einige Änderungen beschlossen worden, die dem Privatkrankenversicherten mehr Rechte und Möglichkeiten einräumt.

Zu den wichtigsten Punkten zählen die verlängerte Sonderkündigungsfrist von einen Monat auf zwei Monate sowie eine verbindliche Aussage seitens der Gesellschaft, ob die Behandlungskosten übernommen werden.

Darüber hinaus wurden der Wechsel von einem Unisex-Tarif zu einem Bisex-Tarif ausgeschlossen und die Umstellung des Vertrages auf einen Basistarif ohne Selbstbeteiligung ermöglicht.

Verlängerung PKV Kündigungsfrist auf 2 Monate
Sollte der Privatversicherer z.B. die Prämien anheben, bleibt dem Versicherungsnehmer nun 1 Monat mehr Zeit, um sich nach alternativen Angeboten umzusehen. Dennoch wäre ein vollständiger Wechsel der Gesellschaft nicht unbedingt die erste Wahl aller Möglichkeiten, um Beiträge einzusparen. Der Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft könne eine gute Wahl sein, erklärte der Gründer und Geschäftsführer des unabhängigen Verbraucherschutzportals WIDGE.de, Ozan Sözeri, lenkte aber ein, dass der Tarifwechsel innerhalb des Versicherers oftmals die bessere Lösung darstellte.

Die Versicherungsgesellschaften versuchten den Kunden mit Verzögerungsstrategien vor der Möglichkeit der genauen Prüfung möglicher Optionen abzuhalten, so der Verbraucherschützer. Für derlei Fälle gebe es unabhängige PKV-Experten, die sich in den Tarifwelten der Versicherer genauestens auskennen und auch innerhalb der gegebenen Frist einen preiswerteren Alternativ-Tarif vorschlagen können.

Interner Umstieg auf einen Basistarif
Auf Verlangen können Versicherungskunden die Umstellung auf einen Basistarif ohne Selbstbeteiligung erwirken. Voraussetzung ist jedoch, dass der zum Basistarif vereinbarte Selbstbehalt den Versicherungsbeitrag nicht in einem ausreichenden Umfang vermindert. Den Versicherern wird für eine Umstellung auf einen Basistarif-Vertrag drei Monate Zeit eingeräumt.

Undurchsichtige Tarif-Beschreibungen zur PKV
Die Versicherungskonzerne müssten noch weitere Verbesserungen an ihren Produktbeschreibungen vornehmen und diese für den Kunden transparenter gestalten, forderte Sözeri. Häufig würden die Bedingungen gar nicht verstanden und die Kunden wüssten vor dem Tarifabschluss oft gar nicht, welche Leistungen unter welchen Bedingungen überhaupt zu erwarten sind. Die Produktbeschreibungen seien sehr unübersichtlich und kompliziert gehalten.

Mehr Klarheit gelte besonders für die neue Regelung zum Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bezüglich der Zusagen für Kostenübernahmen. Mit der Verabschiedung der Anpassungen zum VVG sind die Gesellschaften dazu angehalten, zur Kostenfrage innerhalb von vier Wochen eine Zu- oder Absage zu erteilen. Das gilt jedoch nur, wenn die voraussichtliche Rechnung über dem Betrag von 2.000,- Euro liegt. Je nach Dringlichkeit müssten die Versicherer auch innerhalb von 2 Wochen oder sogar sofort eine Antwort mitteilen.

Das Verbraucherschutzportal WIDGE.de sieht in den Anpassungen zum VVG nicht den großen Wurf. „Abgesehen von der Verlängerung der Sonderkündigungsfrist werden bloß Gegebenheiten gesetzlich festgezurrt, die schon längst übliche Praxis sind“, resümierte Sözeri.

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