PKV Notlagentarif verhalf über so manche Durststrecke

Krankenversicherung –


Für Privatkrankenversicherte in finanzieller Not steht von den Versicherern der Notlagentarif zur Verfügung. Dieser kommt nach zweimaliger erfolgloser Mahnung zum Tragen und hat schon so manche Betroffene über die Durststrecke hinweg geholfen.

Krankenversicherungen

Bei finanzieller Not greift in der PKV oft der Notlagentarif

Notlagentarif in der PKV seit 2013

Selbstständige können generell eine private Krankenversicherung abschließen und für Angestellte gilt die regelmäßig steigende Versicherungspflichtgrenze, also der Mindestverdienst für nichtselbstständige Arbeit. Im Jahr 2019 liegt die Pflichtgrenze bei 60.750 Euro pro Jahr. Für beide Berufsgruppen liegt jedoch ein gewisses Risiko vor, das Einkommen teilweise oder sogar vollständig zu verlieren. Selbst bei einem vorübergehenden Einkommensverlust über wenige Monate können viele Betroffene den monatlichen Beitrag für die Privatkrankenversicherung (PKV) nicht mehr stemmen. Für diesen Fall hat der Normgeber im Sommer 2013 ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Krankenversicherer ihren Kunden einen sog. Notlagentarif zur Verfügung stellen müssen. Seither sind fast 6 Jahre vergangen und die Krankenversicherungsbranche habe lt. Ärztezeitung überwiegend positive Erfahrungen gemacht.

Zeit fürs Handeln war es demnach ohnehin. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits rund 149.000 Privatversicherte mit mindestens drei Monatsbeiträgen im Rückstand und diese umfassten ein Beitragsvolumen von rund 745 Millionen Euro. Im Jahr 2009 führte der Normgeber die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung ein. Aus diesem Grund war es den Versicherungsgesellschaften nicht möglich, den säumigen Kunden die Kündigung auszusprechen. Ausweg war der sog. Basistarif. Ein Leistungspaket mit einem sehr schlechten Preis-Leistungs-Verhältnis und darüber hinaus für viele Betroffene alles andere als entlastend. Die Beitragsschulden wuchsen dennoch an.

Versicherer entscheidet über Notlagentarif

Heute kann der Versicherer seinen Kunden nach zweiter erfolgloser Mahnung in den Notlagentarif einstufen. In dieser Kategorie betragen die monatlichen Beiträge rund 100 Euro. Die Leistungen kommen allerdings nicht mal an den Leistungsumfang einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hin. Bezahlt werden lediglich Versorgungen für den akuten Bedarf.

Zahl der Betroffenen hat sich stabilisiert

Nach einem Anstieg der im Notlagentarif Versicherten im ersten Jahr hat sich die Zahl der Betroffenen einigermaßen stabilisiert. Im Jahr 2013 waren 93.500 PKV-Kunden im Notlagentarif, im Jahr 2014 rund 114.000 und Ende 2018 ca. 102.200 Kunden. Im Durchschnitt verbleiben die betroffenen Kunden weniger als ein Jahr im Notlagentarif. Dieser Tarif sei ohnehin nicht als Dauerlösung sondern als Ausnahme gedacht. Dennoch helfe der Notlagentarif über finanzielle Durststrecken hinweg und erleichtere den Abbau angesammelter Schulden.

Der Notlagentarif liegt allein in den Händen der Versicherer. Kunden können sich nicht frei für diesen Not-Tarif als „Standard“ entscheiden.

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