Neues Gesetz: Jetzt Stornofrist für PKV Makler bei 5 Jahre

Privat Krankenversicherungen – Widge.de

Einige Privatversicherte haben sich vielleicht schon gefragt, warum nach zwei Jahren bisherigen Ablaufs der Privatkrankenversicherung, der damalige Makler vor der Haustüre steht und erklärt, eine „noch viel bessere“ Versicherungsgesellschaft gefunden zu haben.

„Ein Wechsel der PKV würde sich zu diesem Zeitpunkt ganz besonders rentieren“. Kaum ein Versicherungsmakler gäbe jedoch zu, dass die Antriebsfeder die lockende Provision ist und nicht die Fürsorge um den Kunden.

Neue Regelungen zu Provisionszahlungen in der Privatkrankenversicherung

Das Bundesfinanzministerium hat beschlossen, dass ab dem 01.04.2012 die Verbraucher vor Beratungen geschützt werden sollen, die vor allem dem persönlichen Profit des Makler gelten. Die bisherige Stornofrist von 2 Jahren soll ab 01. April 2012 auf 5 Jahre angehoben werden.

Diese Regelung gilt im Rahmen zum „Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts“.

Innerhalb dieser 5 Jahre würden Versicherungsmakler keine Provisionen dafür erhalten, wenn der Versicherungsnehmer erfolgreich zu einem Wechsel der Gesellschaft „beraten“ worden ist. Oft waren nur die versprochenen Provisionen der Anlass, den Kunden gleich nach dem Abaluf von 2 Jahren zu einem Wechsel zu bewegen.

Mit der Anhebung der Stornofrist auf 5 Jahre soll diese Vorgehensweise zum Vorteil der Verbraucher erschwert werden.

Gleichzeitig wurde die Höhe der Provisionsausschüttung beschnitten. Lt. neuem Gesetz dürfen höchstens neun Monatsbeiträge des erfolgreich abgeschlossenen PKV-Vertrags als Provision ausgezahlt werden. Bisher war es Praxis dem Versicherungsmakler bis zu 18 Monatsbeiträge zukommen zu lassen.

WIDGE.de
WIDGE spricht sich für
ein Honorar-Modell aus

WIDGE.de sieht im neuen Gesetz eine „halbherzige“ Regelung. Die Begrenzung der Provisionszahlungen ändern nichts am eigentlichen Übel. Makler sind über den Weg der Provisionen grundsätzlich von den Versicherungsgesellschaften abhängig. WIDGE würde bei Versicherungsberatungen ein Honorarmodell bevorzugen. Versicherungsberater würden auf diesem Wege ein Honorar vom Kunden erhalten.

Honorarbasierte Beratung sichert Unabhängigkeit von Versicherungsgesellschaft

Eine unabhängige Beratung enthält eine echte Motivation, für den Kunden den günstigsten und besten PKV-Tarif auszuwählen. Die Gesichtspuntke einer Provision würden keinen Ansatz haben. WIDGE.de selbst arbeitet und berät auf Honorarbasis und ist unabhängig von Gesellschaften und deren Tarif-Spektren.

Das Aufgabengebiet von WIDGE.de unterscheidet des eines Maklers insbesondere dadurch, dass die Beratung nicht für den PKV-Abschluss bei einer Gesellschaft dient, sondern dem Tarifwechsel bei einer besetehenden Privatkrankenversicherung innerhalb der Gesellschaft.

Privatversicherte haben das Recht, den Tarif zu wechseln, wissen aber oft nicht darum, oder werden durch die Versicherung daran gehindert. An diesem Punkt setzt das spezialisierte Gebiet von WIDGE.de an.

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Quelle: WIDGE.de

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