Wechsel in Private Krankenversicherung ab 2011 – Leichter aber teurer

Privat Krankenversicherungen – Beiträge 2011-

Die Bundesregierung hatte die gravierenden Änderungen zur Privat Krankenversicherung schon Mitte 2010 angekündigt. Ab 2011 wird der Wechsel in die Privat Krankenversicherung für Angestellte erleichtert. Zwei bedeutende Änderungen ermöglichen einen einfacheren Einstieg in die PKV ab 2011 auch für Angestellte:

  • Senkung der Versicherungspflichtgrenze für Angestellte
  • Abschaffung der 3-Jahres Frist zur Versicherungspflichtgrenze

Änderungen: Leichterer Einstieg in PKV + Beitragserhöhungen 2011

Für Angestellte leichterer Wechsel PKV 2011
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die ständige Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze hat zum ersten Mal in den letzten Jahren einen Umkehrweg eingenommen. Sind die bisherigen Einstiegshürden zum Beitritt in die PKV von Jahr zu Jahr ständig erhöht worden, ist die Versicherungspflichtgrenze erstmalig im Jahr 2011 sogar gefallen. Mit dieser Gesundheitsreform wurde ein wichtiges Zeichen zu mehr Freiheiten für Angestellte gesetzt.
Eine weitere Neuerung ab 2011 und damit gleichzeitig ein ganz wichtiger Faktor zur
Versicherungspflichtgrenze, ist der Wegfall der 3-jährigen Nachweis-Frist zur Versicherungspflichtgrenze.

Versicherungspflichtgrenze

Bis Ende 2010 war es für Angestellte Voraussetzung, die Versicherungspflichtgrenze für die vergangenen 3 Jahre ohne Unterbrechung zu erreichen, bevor der Wechsel in die Privat Krankenversicherung vollzogen werden konnte. Diese 3-Jahres Regel wurde zum Jahresbeginn 2011 abgeschafft. Für Angestellte reicht von nun an lediglich 1 Jahr aus, in dem das Jahres-Brutto Einkommen die Versicherungspflichtgrenze einmalig überschritten hat. –
Aktuelle Versicherungspflichtgrenze

Eingeführte Versicherungspflichtgrenze dient als Fangnetz

Die Besondere Versicherungspflichtgrenze wurde erst im Jahre 2003 eingeführt.
Auf Grund der starken Anhebung der Versicherungspflichtgrenze vom Jahr 2002 zu 2003 (13.3%), bestand die Gefahr, dass sehr viele privat versicherte Angestellte automatisch in die Pflichtversicherung zurückfallen würden, da die Grenze nicht mehr erreicht werden könnte.

Für diesen speziellen Fall wurde die besondere Versicherungspflichtgrenze angesetzt.
Sie gilt für Angestellte die bei Änderung bereits Mitglieder einer Privat Krankenversicherung sind.

Beitragserhöhungen der PKV 2011 – Mit der GKV „gleich ziehen“

Das GKV-Finanzierungsgesetz wurde im Herbst 2010 verabschiedet.
Die gesetzlich Versicherten dürfen ab 2011 tiefer in die Tasche greifen (Höhere GKV Beiträge 2011). Die Private Krankenversicherung ist im wahrsten Sinne des Wortes „privat“. Die Versicherer zur PKV gestalten die Beiträge zur Krankenversicherung nach „eigenem Ermessen“. Wie bei jeder anderen Privatversicherung können die Beiträge erhöht werden, wie es von verschiedenen PKV-Versicherer für das Jahr 2011 auch schon angekündigt worden ist.

Dennoch hat das Mitglied einer Privatkrankenversicherung gegenüber der GKV (noch) den Vorteil, in eine günstigere PKV zu wechseln.

Die gesetzlichen Krankenkassen werden voraussichtlich ab 2012 wieder mehr Handlungsfreiheiten durch die freie Gestaltung von Zusatzbeiträgen erhalten. Ein Wechsel der GKV kann sich durchaus auch für gesetzlich Versicherte rentieren, um unterm Strich Beiträge zu sparen.

Wechsel der Privat Krankenversicherung nach Beitragserhöhung

Der Wechsel in eine günstigere Privat Krankenversicherung kann sich vor allem dann besonders auszahlen, wenn der Versicherungsnehmer noch zur „jüngeren Generation“ angehört. Faktoren wie evt. Verlust der Rücklagen sowie der Einstiegsbeitrag zur PKV im entsprechenden Alter sind zu berücksichtigen. Ein Vergleich der Privatkrankenversicherungen und deren Beiträge gibt jedoch Klarheit. Eine bestehende Privatkrankenversicherung kann nach einer Beitragserhöhung in Form einer außerordentlicher Kündigung gekündigt werden.

Nach Eintreffen der Ankündigung zur Beitragserhöhung durch die Versicherungsgesellschaft, bleibt dem Versicherten 1 Monat Zeit, um vom Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Genug Zeit, sich um eine günstigere Privatkrankenversicherung umzusehen. Ansonsten bleibt die Möglichkeit die Privat Krankenversicherung regulär zu kündigen. In der Regel sind das 3 Monate zum Jahresende, bzw. 3 Monate zum Ende des laufenden Geschäftsjahres.

PKV Einstieg oder Umstieg?

Bestehende Mitglieder der Privat Krankenversicherung können im Rahmen der Kündigungsfristen zu einer günstigeren Versicherungsgesellschaft wechseln. Der Einstieg in die PKV wurde zum Start 2011 für Angestellte, bzw. Pflichtversicherte erleichtert.

Nach wie vor steht es den Selbständigen und Beamten frei, in die Privat Krankenversicherung zu wechseln und vom Vorteil der freien Beitragsgestaltung durch Leistungsauswahl bei gleichzeitig erhöhten Gesundheitsleistungen zu profitieren.

Wenn die bereits bestehende PKV zu teuer ist

Oft ist der Tarifwechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft besser geeignet als ein
vollständiger Wechsel der PKV.
Hier lesen Sie warum und wie es funktioniert – Tarifwechsel in der PKV

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2 Gedanken zu „Wechsel in Private Krankenversicherung ab 2011 – Leichter aber teurer

  • 7. März 2011 um 22:36
    Permalink

    Wer nicht auf die Basis-Leistungen angewiesen ist, weil das Einkommen als Selbständiger für die Private Krankenversicherung ausreicht, kann günstiger fahren. Umgekehrt jedoch kann die Private bezüglich der Basisleistungen im Vergleich zu den gesetzlichen Krankenkassen durchaus teurer kommen. Hier hat ggf. der Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze sogar einen Vorteil, da dieser durch das hohe Einkommen über dem Niveau der Basis-Leistungen der PKV liegt. Da es im eigentlichen Sinne gar keine „Freiwillige Krankenversicherung“ mehr gibt, sollte vorher auf jeden Fall der Taschenrechner gezogen werden.

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