Pflegeneuausrichtungsgesetz ab 2013: Zumindest die Richtung stimmt
Das Pflegeneuausrichtungsgesetz setzt neue Zeichen in der Pflege-Vorsorge. Die Pflegereform wurde von der Bundesregierung am Welt-Alzheimertag abgesegnet mit Gültigkeit ab Beginn 2013. Dennoch geht die Regelung nicht über eine „halbherzige Lösung“ hinaus und kann bestenfalls als eine Ergänzung, aber keinesfalls als eine ausreichende Pflegevorsorge angesehen werden.
Überblick
Finanzielle Lücken in Teilbereichen kleiner, aber nicht geschlossen
Der Bundesrat wählt offensichtlich den 21.09.2012, den Welt-Alzheimertag, um der Billigung der Pflegereform auch einen symbolischen Charakter zu verleihen. Ab 2013 wird wie bereits erwartet das Pflegeneuausrichtungsgesetz in Kraft treten können. Primäres Ziel des neuen Gesetzes ist die Leistungsverbesserung für demenzkranke Menschen, die auf eine ambulante Versorgung angewiesen sind.
Die Deutsche Familienversicherung begrüßt diese neue Regelung hinsichtlich der bereits in Deutschland rund 1,4 Millionen an Demenz erkrankte Menschen. Prognosen zeigen auf einen Bevölkerungsanteil von 3 Millionen demenzerkrankte Menschen im Jahr 2050. Der zu erwartende enorme Betreuungsaufwand wird die Kosten für die hauswirtschaftlichen und pflegerischen Hilfen noch weiter in die Höhe treiben. Aus diesem Grund wird der Demenz für die Finanzierung von Pflegebedürftigkeit eine besondere Bedeutung zugeschrieben.
Die DFV rechnet damit, dass die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zusammen mit dem Alterseinkommen meist nicht ausreichen werden. Bereits heute enden ca. 40 Prozent der Leistungsempfänger der gesetzlichen Pflegeversicherung an der Pflegestufe III als ein Sozialfall. Sollten die Ersparnisse der Pflegeperson aufgebraucht sein, stünde das Vermögen der Kinder auf dem Spiel. Philipp J. N. Vogel, Vorstand der DFV für Vertrieb und Marketing erklärt, „hier sind daher Vorsorge-Konzepte gefragt, die sich konsequent am Bedarfsfall Demenz ausrichten.“
Risiken vermindert, aber nicht beseitigt
Nach wie vor handelt es sich beim Thema Pflege um ein existenzgefährdendes Risiko. so Vogel. Obwohl die Pflegereform für Demenzkranke als eine große Hilfestellung dargestellt wird, sollte man nicht vergessen, dass speziell bei demenzbedingter Pflege der Beitrag aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nach wie vor zu niedrig sein wird. Besonders spürbar wird es für den Bedürftigen, wenn bei stationärer Pflege keine Zusatzleistungen aus der gesetzl.
Pflegeversicherung zu erwarten sind. Bei der Einführung der DFV-DeutschlandPflege ist diese Entwicklung jedoch schon berücksichtigt worden, erklärte der DFV Vertriebs- und Marketing-Vorstand.
Pflege-Bahr nur bedingt hilfreich
Im Ansatz wäre Pflege-Bahr als eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung zu begrüßen, so Vogel, aber es ist gewagt zu behaupten, Pflege-Bahr wäre eine sichere Grundlage für die pflegerische Versorgung. Nach wie vor wird der Abschluss einer geförderten Versicherung die meisten Finanzierungsprobleme eines Pflegefalls nicht lösen können. Dementsprechend können private Pflegevorsorgeprodukte als dritte Säule durch Pflege-Bahr allenfalls ergänzt werden.
Vogel weist darauf hin, dass der Verbraucher der Gefahr läuft, die politischen Reformbemühungen als ausreichend einzuschätzen. Auch in der Zukunft werde die gesetzliche Pflegeversicherung eine Art „Teilkasko-Lösung“ bleiben.
Besonders im Pflegevorsorge-Bereich wäre es wichtig, so früh wie möglich und folgend so günstig wie möglich einzusteigen. Es besteht die Gefahr, dass sich der Kunde aufgrund zu langen Wartens eine Vorsorge wegen zu hoher Beiträge nicht mehr leisten kann, warnte Vogel und fügte hinzu, „anstatt sich auf die Schultern zu klopfen, wäre Aufklärungsarbeit wichtig, damit die Notwendigkeit vorzusorgen erkannt wird.“
DFV Vorsorge-Tipps zur Pflegezusatzversicherung
Ein modernes Konzept zur Pflegevorsorge zeichnet sich durch eine möglichst hohe Leistung und der individuellen Anpassungsfähigkeit an die Kunden aus. Kunden der DeutschlandPflege steht es z.B. die Wahl offen, von wem, wie und wo dieser gepflegt werden möchte. Das Pflegegeld steht im Gegensatz zu vielen anderen Konzepten stets zu 100% zur Verfügung, egal ob die Pflege zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Angehörige oder stationär durchgeführt wird. Rund 70 Prozent der rund 2,4 Millionen Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt, ein nicht zu unterschätzender Aspekt bei der Wahl der Pflegezusatzversicherung.
Fallen Demenz und Pflegestufe zusammen bietet die DeutschlandPflege in dieser besonderen Situation eine Verdoppelung der Leistungen. Eine Verlegung des Alterssitzes spielt für Leistungsansprüche keine Rolle. Die DFV akzeptiert als einziger Anbieter einen weltweiten Alterssitz ohne zusätzliche Vereinbarungen.
Bereits ab der Pflegestufe 0 sowie bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit entfallen für den Kunden die Beitragszahlungen zur Pflegezusatzversicherung.
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