Niedrige Hürden für Förderung bei Pflege-Bahr

Pflegekosten –


Der Eigenanteil für die Pflegekosten wird automatisch ansteigen, egal ob bis zum Pflegefall der Beitragssatz auch mehrmals angehoben wurde. Die Pflege-Bahr bietet eine Möglichkeit für staatlich geförderte Pflegevorsorge mit nur sehr niedrigen Hürden.

Pflege in der Familie

Pflege innerhalb der Familie ist ein „Auslaufmodell“ – Privatvorsorge für Kostendeckung

Eigenanteil für Pflege wird automatisch ansteigen

Mit der jüngst umgesetzten finanziellen Entlastung der Kinder von pflegebedürftigen Eltern bzw. Elternteilen hat der Normgeber die nächsten Angehörigen zwar bis zu einer Einkommensgrenze aus der Pflicht genommen, aber dies kann nicht über die möglichen Probleme hinwegtäuschen, falls die Kinder selbst im hohen Alter zu einem Pflegefall werden. Die Pflegekosten werden auch künftig weiter ansteigen und unterm Strich ist es für die Haushaltskasse kein großer Unterschied, ob mehr Beiträge über die gesetzliche Sozialversicherung oder über eine private Zusatzversicherung abfließen. Bereits heute ist es absehbar, dass am Ende ohnehin beide Varianten zum Zuge kommen, nur mit dem „stabilen Effekt“, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung auch bei steigendem Beitragssatz lediglich die grundlegenden Pflegeleistungen deckt und sämtliche Zusatzkosten vom Betroffenen selbst bezahlt werden müssen.

Zuletzt lag der durchschnittliche Eigenanteil bei einer stationären Pflege im Heim bei rund 1.840 Euro pro Monat. Je nach Bundesland variieren die Kosten erheblich und so können auch bis zu 2.350 Euro monatlich fällig werden, wie der Verband der Deutschen Krankenversicherung (PKV-Verband) vorrechnete.

Hürden für staatliche Förderung Pflege-Bahr sind niedrig

Die private Versicherungswirtschaft sorgt dafür, dass die Förderung der Pflegevorsorge politisch in „mehr Eigenverantwortung“ konzentriert wird und der Normgeber beteiligt sich daran mithilfe einer Unterstützung anhand öffentlicher Gelder. Diese Kombination erhielt die Bezeichnung „Pflege-Bahr“. Für den Versicherungsnehmer sind die Hürden zum Erhalt der staatlichen Förderung denkbar niedrig. Bereits ab einem Monatsbeitrag in Höhe von 10,- Euro für die Pflegezusatzversicherung steuert der Staat eine monatliche Zulage in Höhe von 5,- Euro bei. Je jünger der Versicherungsnehmer beim Start der Pflege-Bahr ist, desto niedriger fallen in der Regel auch die Beiträge aus. Damit könnte die Förderung sogar ein Drittel des gesamten Monatsbeitrages ausmachen.

Pflegeversicherer verzichtet auf Gesundheitsprüfung

Die geförderten Pflegezusatzversicherungen unterliegen keinem starren Modell. Den Versicherungsnehmern steht es frei, die von den Anbietern zur Verfügung gestellten Angebote auszuwählen oder gar zusammen zu stellen. Damit die Förderung gemäß Pflege-Bahr greift, muss jedoch ein Tarif mit der Mindestleistung von 600,- Euro Pflegetagegeld bei Pflegegrad 5 gewählt werden. Dafür verzichten die Anbieter einer Pflegeversicherung meist auf eine Gesundheitsprüfung und dies kann ein Vorteil für neue Versicherungsnehmer im höheren Alter ein großer Vorteil sein.

Zahl der Pflegefälle wird auf über 8 Mio. ansteigen

Mit dem steigenden Alter steigt auch das Risiko ein Pflegefall zu werden. Aktuell sind in der Altersgruppe zwischen 75 und 85 Jahren ca. 15 Prozent der Menschen pflegebedürftig. Bei den 85- bis 95-Jährigen liegt der Anteil bereits bei rund 44 Prozent. Bis zum Jahr 2050 wird die Anzahl der Pflegebedürftigen nach aktuellen Schätzungen bei über 6 Millionen Betroffene liegen und damit um 2,5 Millionen mehr als heute.

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