Finanzierbarkeit Pflegeversicherung – PKV fordert Kapitaldeckung
Der Bundestag setzt sich mit der künftigen Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung auseinander. Der PKV pocht auf einen Schwerpunkt in der kapitalgedeckten Pflegevorsorge. Ein Umstand, der sich wohl automatisch ergeben wird.
Überblick
PKV pocht auf mehr Gewicht in die Privatpflegeversicherung
Im Zuge der anstehenden weiteren Reform der Pflegeversicherung steht vor allem die künftige Finanzierbarkeit im Vordergrund. Vorangegangene Pflegereformen führten zu höheren Ausgaben und diese werden voraussichtlich noch weiter ansteigen. Die umlagenfinanzierte gesetzliche Pflegeversicherung werde in den kommenden Jahrzehnten an ihre Grenzen stoßen, da immer mehr ältere Menschen im höhere Pflegekosten verursachten, so der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) anlässlich zur am Freitag anstehenden Debatte über dieses Thema im Bundestag. Hinzu komme, dass die Zahl der erwerbsfähigen Beitragszahler stark zurückgehe. Daher sollen sich nach Auffassung des Verbandes die Abgeordneten „dringend auf einen Ausbau der kapitalgedeckten, generationengerechten Vorsorge verständigen.“ Die Private Krankenversicherung stehe für die kapitalgedeckte Absicherung von mehr Menschen parat.
Der PKV begründet dies mit der besonders in der Pflegeversicherung sichtbaren Überlegenheit der Finanzierung mit Altersrückstellung. Im Jahr 1995 wurde die private Pflegeversicherung eingeführt und seither sorgten Zins und Zinseszins dafür, dass die Prämien in der Privaten Pflegeversicherung weniger stark angehoben werden mussten. Seit 2012 seien die Beiträge im Durchschnitt sogar niedriger als die für die gesetzliche Pflegeversicherung. Dabei seien die Leistungen der privaten Variante identisch und dies bei anhaltendem Aufbau weiterer Rückstellungen. Die FDP wolle zur aktuellen Debatte im Bundestag konkrete Vorschläge zur Stärkung der privaten Pflegeversicherung einbringen. Der PKV begrüßt diesen Schritt.
Gewünschter Finanzausgleich führe in die Irre
Kritik übt der Verband gegen die Forderungen eines „Finanzausgleichs“ der Linksfraktion. Der Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung mit einer mittelfristigen „vollständigen Integration“ führe in die Irre. Die Begründung liege in einem steigenden Finanzierungsbedarf der Pflegeversicherung sowie mit einem angeblich geringeren Pflegerisiko der privat Versicherten. Der Verband sieht diese Behauptung fernab jeglicher Wirklichkeit. Das Durchschnittsalter der privat Pflegeversicherten liege bereits bei 46 Jahren, während das durchschnittliche Alter in der gesetzlichen Pflichtversicherung bei knapp 44 Jahren liege. Dazu komme, dass der Anteil der schweren Pflegefälle in den Graden 4 und 5 in der Privaten deutlich größer sei als in der Gesetzlichen.
Einen Beleg dafür sieht der PKV in den Ausgaben für die Pflegeleistungen. Demnach lagen die Kosten in der Privatpflegeversicherung im Jahr 2017 pro Pflegefall bei 1.016 Euro pro Monat. Die Ausgaben in der gesetzlichen Pflegeversicherung beliefen sich dagegen auf 896 Euro. Die Zahl der Pflegebedürftigen sei in der privaten Pflegeversicherung geringer als in der gesetzlichen Variante, aber unterm Strich sei die Risikostruktur in der Privaten ungünstiger.
Welche Reform auch immer – Eigenbedarf wird weiter ansteigen
Von welchen Argumenten sich das Gewissen der Abgeordneten auch immer lenken lassen möge, es ist kaum anzunehmen, dass eine wie auch immer aussehende Pflegereform nicht zur vollständigen Deckung der Pflegekosten seitens der gesetzlichen Versicherung führen wird. Anfang 2018 lagen die durchschnittlichen Kosten für eine Unterbringung in einem Altenheim bei 1.772 Euro pro Monat. Zu Beginn 2019 mussten die Betroffenen im Schnitt 1.830 Euro bezahlen. Die gesetzliche Pflegeversicherung kommt derzeit nur für Leistungen im wesentlichen Pflegebereich auf. Für Unterkunft, Verpflegung und Pflegekostenanteile müssen die Betroffenen selbst aufkommen und dies im Schnitt mit 655 Euro jeden Monat. Diese Zahlen stammen jedoch nicht von Vertretern der privaten Versicherungswirtschaft, sondern vom Verband der Ersatzkassen.
Im Jahr 2006 waren noch rund 360.000 Pflegebedürftige von der Sozialhilfe abhängig, da weder Einkommen, noch Vermögen für die Deckung der Pflegekosten ausreichten und auch evtl. vorhandene Kinder nicht dazu in der Lage waren. Ende 2017 lag die Anzahl der von Sozialhilfe abhängigen Pflegebedürften bei rund 440.000 Menschen.
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