DGB drängt auf dringende Reform der Pflegeversicherung

Pflegereform-


Eine weitere Verschleppung der seit Jahren überfälligen Pflegereform ist unverantwortlich, so der Deutsche Gewerkschaftsbund mit Adressierung an die Verhandlungsrunde aus CDU/CSU und SPD. Doch die Union scheint von ihrem Versprechen einer neu definierten Pflegebedürftigkeit abzukommen.

Pflegebedürftigkeit

Eine einfache Definition der Pflegebedürftigkeit entscheidet über Milliarden

„Dem Pflegenotstand muss ein Ende gesetzt werden“

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht von einem Pflegenotstand bei den Pflegebedürftigen, Pflegekräften und Familienangehörigen, der „endlich ein Ende“ finden müsse. Die „seit Jahren überfällige Pflegereform“ darf auf keinen Fall scheitern, so DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.

Eine weitere Verschleppung der „grundlegenden Modernisierung der Pflegeversicherung“ durch die CDU/CSU und SPD sei unverantwortlich. Der DGB fordert u.a. eine neue Definition der Pflegebedürftigkeit. Die Verbesserung der Versorgung insbesondere für demenzerkrankte Menschen stehe im Mittelpunkt. Aus diesem Grund müsse ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff das Herzstück der Pflegereform darstellen.

Eine Umsetzung dulde keinen Aufschub mehr, „die Empfehlungen des Expertenbeirats dazu liegen auf dem Tisch“, so Buntenbach. Zusätzlich müsste die Personalausstattung verbessert, die Familien entlastet und die Pflegeleistung dynamisiert werden. Weiterhin ist eine erleichterte Vereinbarkeit von Pflege und Beruf erforderlich. Die große Pflegereform sei „für eine große Koalition absolute Pflicht“.

Die Zweifel an die versprochene, umfangreiche Neudefinition von Pflegebedürftigkeit nehmen in den Reihen der Union zu, so die Vorwürfe des DGB. Pflegebedürftige müssen mit einer neu definierten Pflegebedürftigkeit bessere Leistungen erhalten. Dazu gehöre auch eine „passgenaue Unterstützung für Angehörige“ und deutliche Verbesserungen der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Pflege.

Voraussichtlich werden aufgrund einer dynamisierten Pflegeleistung und einer Ausweitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs Mehrkosten von vorerst rund 7 Milliarden Euro verursacht, aber dies sei bei einer solidarischen Finanzierung für alle tragbar, lautete die Einschätzung des Gewerkschaftsbundes.

In den ersten Zügen könne die private Pflegeversicherung in den Finanzausgleich einbezogen, Steuerzuschüsse erhöht und andere Einkunftsarten verbeitragt werden. So ließe sich der notwendige Beitragsanstieg auf 0,4 Prozentpunkte begrenzen. Bis zum Jahr 2030 könne es bei einem stabilen Beitragssatz von weniger als 2,5 Prozent belassen werden.

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