Anstieg zu unrecht abgelehnte Leistungen gesetzl. Pflegeversicherung

Pflege-Politik –


Immer mehr Leistungsanträge von Pflegebedürftigen werden zu unrecht abgelehnt. Die Erfolgsquote nach Widerspruch stieg in den letzten Jahren an.

Pflegezusatzversicherung

Gesetzliche Pflegeleistungen werden langsam zu einem Glücksfall

Beitragszahlungen sind sicher – Leistungen dagegen nicht

Die Distanz zwischen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den gesamten Pflegekosten wird immer größer. Zahlungen aus der Pflegekasse decken lediglich die „grundlegenden Pflegeleistungen“ ab, nicht jedoch den Löwenanteil, welcher inzwischen im Schnitt die Marke von 2.000 Euro pro Monat überschritten hat und vom Pflegebedürftigen selbst geleistet werden muss. Wer im Pflegefall Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten will, muss dazu noch die erste Hürde der Akzeptanz überwinden und dieses Hindernis wächst scheinbar mit der Zunahme der selbst zu stemmenden Pflegekosten ebenfalls weiter an.

Im Jahr 2019 wurden von rund 1,21 Millionen Erst-Anträgen für Pflegeleistungen 16 Prozent abgelehnt. Diese Zahl geht lt. den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montag) aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums nach einer Anfrage der Linken-Fraktion hervor. Demnach lag die Ablehnungsquote im Jahr 2018 bei 15,2 Prozent (bei 1,22 Millionen Anträgen). Für das laufende Jahr 2020 liegen gemäß Ministerium noch keine Zahlen vor.

Mit der Zunahme der Ablehnungen steigt auch die Zahl der eingelegten Entscheidungs-Widersprüche. Im Jahr 2019 wurden ca. 142.000 Widerspruchsgutachten erstellt, nachdem sich die Betroffenen der abgelehnten Anträge zur Wehr setzten. Mehr als ein Viertel (26,8 %) der eingelegten Widersprüche war demnach erfolgreich. Bereits ein Jahr zuvor lag die Erfolgsquote nach Widerspruch (137.000 Fälle) mit 28,3 Prozent ziemlich hoch.

Damit kamen die Widerspruchsgutachten bei mehr als jedem Vierten zum Urteil, dass die Erstanträge zur Pflegeleistungen von der Pflegekasse zu unrecht abgelehnt wurden. Ein ähnliches Szenario, jedoch mit einer höheren Erfolgsquote (2016: 37 %) des Widerspruchs nach Sanktionen, kann bei Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beobachtet werden. Das Ablehnen von Leistungen, selbst nach Jahrzehnten geleisteter Beiträge, scheint System zu haben.

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