Alzheimer und Demenz-Fälle rufen die Versicherungen auf den Plan

Pflegeversicherung – Münchener Verein-

Die Anzahl der Demenz Patienten in Deutschland steigt dramatisch an. Betroffene und Angehörige stehen oft vor einer Vielzahl von Problemen.

Bereits 1% der über 60-jährigen und rund 13% der über 80-jährigen sind in Deutschland an Demenz erkrankt. Bei der Bevölkerung der über 90-Jährigen leiden ca. ein Drittel an der Alzheimer Erkrankung. Die demographische Enwicklung in Deutschland läßt heute schon einen weiteren dramatischen Anstieg der an Demenz Erkrankten in Deutschland erkennen.

Das durchschnittliche Lebensalter in Deutschland steigt weiter an und die Anzahl der Alzheimerfälle nimmt die gleiche Richtung ein.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft meldete eine Anzahl von bereits 1,3 Millionen Demenzerkrankten in Deutschland. Jährlich kommen ca. 300.000 neue Fälle dazu. Eine Heilung ist nach heutigem Stand der Medizin noch nicht möglich.

Der Prozess der Hirnzerstörung läßt sich allenfalls etwas verzögern und Begleiterscheinungen können abgemildert werden. Fortschreitende Symptome wie der Verlust des Kurzzeitgedächtnisses, die Verminderungen des Denkvermögens und Einschränkungen in Motorik und Sprache, können nicht verhindert werden.

Das Krankheitsbild betrifft das soziale Umfeld ebenfalls

Demenz ruft nicht nur eine stark eingeschränkte Lebensqualität des Erkrankten hervor, sondern betrifft sein Umfeld und ganz besonders die nächsten Familienangehörigen. Eine Persönlichkeitsveränderung des Alzheimerpatienten erfordert im fortgeschrittenen Stadium eine beaufsichtigende Pflegeperson.

Die alltäglichen Risiken wie Orientierungslosigkeit und drohende Unfallgefahren, könnten für Demenzerkrankte ohne eine Aufsichtsperson sehr schnell zum Verhängnis werden.

Demenzerkrankungen
Demenz kann jeden treffen
© Lisa F. Young / Fotolia.com

Der Gesetzgeber hat bereits auf die Situation der stark ansteigenden Anzahl der Demenzerkrankten reagiert und mit der letzten Pflegereform den Begriff „erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz“ aufgenommen.

Diese neue Regelung zur gesetzlichen Pflegeversicherung schließt die Versorgungslücke zwischen gesunden Personen und den bereits für Pflegestufe I geltenden Betroffenen. In der „Alltagskompetenz erheblich eingeschränkten“ Personen haben einen Anspruch auf 200,- Euro pro Monat. In vielen Fällen ist dieser Betrag lediglich ein „gutes Zeichen“ für den eingeschlagenen Weg, aber nicht ausreichend.

Betroffene Familien stehen mit einem an Alzheimer erkrankten Familienangehörigen meist vor mehreren Schwierigkeiten. Von einer finanziellen Mehrbelastung abgesehen, sind die Risiken durch Unfälle und Verletzungen nicht zu unterschätzen. Für einen finanziellen Ausgleich kann die Private Pflegevesicherung sorgen.

Einige Anbieter der Pflegeversicherungen haben sich auf die neue Situation der stark ansteigenden Demenzerkrankungen eingestellt. Ergänzend zu den Aufbesserungen der Pflegegelder, bieten die Versicherer auch Ergänzungs- Bausteine für Demenz an.

Die Deutsche Privat Pflege der Münchener Verein Versicherungsgruppe kann mit einer Leistungserweiterungen für „eingeschränkte Alltagskompetenz“ ausgestattet werden.

Gefahren und Risiken sind ständige Begleiter

An Alzheimer erkrankte Patienten können sogar eine Gefahr für sich und Mitmenschen darstellen. Betroffene sind durch verminderte geistige Leistungskraft und Orientierungslosigkeit erhöhten Unfallrisiken ausgesetzt.

Der verursachte Schaden an Dritte wirft für Geschädigten und Angehörigen von Demenzpatienten meist eine Menge Fragen auf. Personen müssen Schadenersatz leisten, wenn sie schuldhaft einen Schaden verursachten. Die Privathaftpflichtversicherung leistet stellvertretend, also nach schuldhafter Verursachung.

Eine an Demenz erkrankte Person kann aber aufgrund seiner Befunde als mindestens eingeschränkt schuldfähig gelten. Angehörige des Alzheimerpatienten stehen nur in der Schadenersatzpflicht falls die Aufsichtspflicht verletzt wurde.

Nach dem Gesetz muss eine Person, die nicht schuldfähig ist, für einen verursachten Schaden nicht aufkommen. Die Privathaftpflichtversicherung würde demnach (stellvertretend) auch keinen Schadenersatz leisten.

Dennoch ist auch für Demenz-Patienten eine Privathaftpflichtversicherung empfehlenswert. Ein Schadenersatz wird zwar nicht geleistet, aber die ggf. notwendigen juristischen Schritte zur Abwehr einer Geltendmachung des Geschädigten, würden von der Privathafptlichtversicherung übernommen werden.

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Quelle: Münchener Verein Presse – Allianz Presse
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