Nur wenige Arbeitnehmer wechseln die Krankenkasse

Gesundheitswesen –


Nur relativ wenige Arbeitnehmer sind dazu bereit, die Krankenkasse zu wechseln. Die vermeintlichen Vorteile durch niedrigere Zusatzbeiträge und höhere Leistungen scheinen nicht zugkräftig genug zu sein.

Gesundheitskarte

Offenbar überwiegt die Bequemlichkeit den erreichbaren Vorteilen

Die Mehrheit lässt die Idee eines Kassenwechsels wieder fallen

Der durchschnittliche Bundesbewohner hält offenbar gerne an seine Gewohnheiten fest. Dies schließt u.a. auch die Mitgliedschaft in einer bestimmten Krankenkasse mit ein, obwohl für jeden Versicherten die Möglichkeit offen steht, sich nach einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung umzusehen und auch zu wechseln. Sollten bereits Überlegungen für einen etwaigen Krankenkassenwechsel stattfinden, so entschließt sich lediglich rund ein Fünftel davon zu einem tatsächlichen Umstieg. Mit etwas über 80 Prozent lässt die überwiegende Mehrheit die ursprüngliche Idee wieder fallen. Offenbar sind die möglichen Vorteile eines Krankenkassenwechsels für einen tatsächlichen Kassenwechsel nicht zugkräftig genug. Das Marktforschungsunternehmen Heute und Morgen fragte gesetzliche Versicherte nach ihren Beweggründen für einen evtl. Krankenkassenwechsel.

Demnach wurde mit einem Anteil von 41 Prozent als hauptsächlicher Grund eine verbesserte medizinische Versorgung genannt, also schlicht mehr Leistungen. Damit blieb dieses Kriterium seit der letzten Umfrage im Jahr 2014 auf annähernd stabilem Niveau (42 %). Von den Krankenkassen ausgelobte Boni scheinen nicht mehr sonderlich zu ziehen. Vor rund 5 Jahren gaben noch 45 Prozent der Befragten an, aufgrund eines besonderen Bonus-Programms die Kasse wechseln zu wollen. Derzeit liegt der Anteil bei nur noch 36 Prozent. Die Beitragshöhe verlor als Wechselgrund ebenfalls an Gewicht. Im Jahr 2014 wollten noch 58 Prozent der Befragte aufgrund der unterschiedlichen Beiträge die Kasse wechseln. Im Jahr 2019 waren es nur noch 35 Prozent. Auslöser für die hohe Wechselbereitschaft vor 5 Jahren war demnach die ab 2015 in Aussicht gestellte Einführung der Zusatzbeiträge.

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