Limitierung Schmerzmittel – Kleinere Packungseinheiten

Limitierung Schmerzmittelpackungen-

Frei verkäufliche Schmerzmittel auf Vorrat zu kaufen, soll für die Zukunft erschwert werden. Zumindest könnte sich der psychologische Effekt einer limitierten Verkaufsmenge von Schmerzmitteln positiv gegen falsche Eigenbehandlungen und drohenden Überdosierungen auswirken.

Schmerzmittel
Limitierte Schmerzmittelausgabe

Der Sachverständigen-Ausschuß am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) will erreichen, dass im deutschen Haushalt die Vorräte von Schmerzmitteln erheblich dezimiert werden, aber am Besten gänzlich verschwinden.

Ein ausgearbeitetes Konzept wurde vom BfArM dem Bundesministerium für Gesundheit bereits vorgelegt und wartet auf eine Bestätigung. Demnach sollen die frei verkäuflichen Schmerzmittel über die Apotheken nur noch in kleineren Verpackungseinheiten als bisher zur Verfügung gestellt werden. Als klare Abgrenzung sollen die Medikamente nur noch mehr 4 Tage nach maximaler Dosierung lt. den jeweiligen Packungsbeilagen (Beschreibungen) ausreichen dürfen.

Drohende Überdosierung wird unterschätzt

Jährlich werden in Deutschland weit über 3.000 Menschen aufgrund von Schmerzmitteleinnahmen ohne ärztliche Aufsicht behandelt. Die Medikamente wurden entweder über einen zu langen Zeitraum und / oder mit einer zu hohen Dosierung eingenommen. Es sind durch Überdosierung von frei erhältlichen Schmerzmitteln sogar Todesfälle zu beklagen.

Zu den bekannten Schmerzmedikamenten zählen Paracetamol, Ibuprofen, Aspirin (Wirkstoff Acetylsalicylsäure), Naproxen und Diclofenac. Für Paracetamol besteht bereits seit 2009 eine Begrenzung des Verpackungsinhalts.

Große Packungen werden nicht vom Markt verschwinden

Die geplante Beschränkung der Verpackungsgröße auf eine (Selbst-) Therapie für maximal 4 Tage bezieht sich ausschließlich auf die in Apotheken frei erhältlichen Packungen. Größere Einheiten sind nach wie vor per ärztlicher Verschreibung erhältlich.

„Gründliche Prüfung“ durch das Bundesgesundheitsministerium

Der unabhängige Sachverständigenrat BfArM hatte das Konzept zur Schmerzmittelbegrenzung erarbeitet und die Vorlage dem Gesundheitsministerium zur Bestätigung übergeben. Diese wolle eine „gründliche Prüfung“ des Sachverhaltes vornehmen.

Im Vordergrung steht besonders der psychologische Effekt, der die Verbraucher davon abhalten soll, zuhause zu hohe Mengen Schmerzmittel anzuhäufen. Obgleich es ein leichtes Spiel wäre, von der einen Apotheke zur anderen zu wechseln, um sich mit einer zweiten Packung einzudecken, ist der Faktor „Bequemlichkeit“ offenbar mit einberechnet.

Es bleibt noch zu hinterfragen, welche Kriterien das Bundesgesundheitsministerium davon abhalten könnten, dem Vorschlag des unabhängigen Sachverständigen-Ausschusses nicht nachzukommen. Die möglichen gesundheitlichen Schäden durch unkontrollierte und überdosierte Medikamenteneinnahmen sind bereits mehrfach erwiesen.

Eine „gründliche Prüfung“ der Vorlage des BfArM könnte die Gegenüberstellung der anfallenden Kosten für die jährliche Behandlung von mehr als 3.000 Menschen sowie den kalkulierten Mindereinahmen der Apotheken und ganz besonders der Pharmaindustrie betreffen. Es wäre zu befürchten, dass zur Entscheidung der vermeintlich wirtschaftliche Verlust der Pharmaindustrie den gesundheitlichen Aspekten überwiegt.

Es ist davon auszugehen, dass sich mehrheitlich gesetzlich Versicherte zu Eigenkosten mit Schmerzmittel eindecken. Gestiegene Behandlungskosten wegen Überdosierungen werden derzeit aus dem Gesundheitsfonds der gesetzlichen Kassen finanziert und dieser ließe sich durch angehobene Versicherungsbeiträge leicht aufstocken.

Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

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Ein Gedanke zu „Limitierung Schmerzmittel – Kleinere Packungseinheiten

  • 30. September 2012 um 17:15
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    Hat da die Pharmalobby nicht ein Wörtchen mit zu reden? Wäre ja auch egal. Apotheken gibts beinahe so viele wie nierdegelassene Ärzte, meist in Reihe oder im Haufen. Sind nur kurze Wege von Tür zu Tür

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