Gebührenordnung für Zahnärzte lässt Kosten für Kassenpatienten steigen

Gesundheitskosten – Zusatzversicherungen-


Die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) 2012 hat eine bereits bekannte „Nebenwirkung“: Zahnarztkosten steigen und der Kassenpatient darf tiefer in die Tasche greifen.
Eine Zahnzusatzversicherung gewinnt an immer höherer Bedeutung.

Zum 01. Januar 2012 trat die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in Kraft.
Die von der Bundesregierung verordnete „Verrechnungsliste“ für zahnmedizinische Behandlungen erhöhte die Honorare für Zahnärzte.

Die gesetzlichen Krankenkassen sehen den angehobenen Zahnarzthonoraren mit Gelassenheit entgegen. Diese müssen lediglich den Festzuschuss für den Befund decken. Alles was darüber hinaus geht, wird zur persönlichen Angelegenheit der Kassenpatienten.

Entweder erhalten gesetzlich Versicherte vom Zahnarzt eine Rechnung serviert, die aus eigener Tasche bezahlt werden muss, oder auf weiterführende Behandlungen über die Festzuschüsse der Kassen hinaus muss verzichtet werden.

Gesetzlich Versicherte müssen 2012 mit höheren Eigenleistungen rechnen

DFV
Zahnbehandlungen werden teurer

Die gesetzlichen Krankenkassen können im Jahr 2012 voraussichtlich aus dem Vollen schöpfen. Standen die Vorjahres-Bilanzen bereits in tiefschwarze Zahlen, können sich die Gesetzlichen für 2012 über einen sehr gut gefüllten Gesundheitsfonds freuen.

Die voraussichtlichen Regelleistungen für das kommende Jahr scheinen voll gedeckt zu sein. Eine Beitragssenkung für gesetzliche Kassenmitglieder wurde jedoch nicht in Erwägung gezogen.

Dafür wirkt der von den meisten Krankenkassen angekündigte Verzicht von weiteren Zusatzbeiträgen beinahe tröstend.

…und es wird noch teurer…

Wer als Mitglied seiner Krankenkasse noch im Vorjahr Zusatzbeiträge aufbringen durfte und diese 2012 nicht mehr leisten muss, könnte den Einspar-Effekt beim Zahnarzt wieder los werden. Regelmäßige Zahnarztbesuche, wie sie eingehend empfohlen werden, inklusive professioneller Zahnreinigung (Prophylaxe) mit notwendiger Zahnsteinentfernung, könnten noch teurer werden.

Der Zahnarzt stellt noch kostenlos fest

Zahnfüllungen und Wurzelbehandlungen gehören ebenfalls in den Leistungsbereich für den Zahnerhalt. Die Krankenkassen zahlen nur noch einen befundorientierten Festzuschuss.

Etwas überspitzt ausgedrückt, kann der Zahnarzt die Feststellung, „da ist ein Loch im Zahn“, der Krankenkasse verrechnen und notwendige Zahnfüllungen bezahlt der Patient.

Ganz so weit ist es (noch) nicht gekommen, aber die Entwicklungen der letzten Jahre haben diese Richtung bereits eingeschlagen.

Regelleistungen haben scharfe Grenzen

Mehr als die von den Regelleistungen diktierten „Standardausführungen“ für Zahnvorsorge, Zahnbehandlungen und Zahnersatz, darf der Kassenpatient nicht erwarten.

Anwendungen wie eine prof. Zahnreinigung zählen mit rund 80,- Euro oder mehr, sogar noch zu der niedrigen Preisklasse der Eigenleistungen.

Wo der Zahnersatz anfängt, hört bei den meisten Kassenpatienten das Lächeln auf. Zahnersatz geht richtig ins Geld. Brücken, Prothesen, Kronen oder auch „nur“ Inlays, erhalten Kassenpatienten erst nach Absegnung der vorgelegten Kosten-Kalkulation.

Manche Zahnärzte kommen aber den Patienten entgegen und akzeptieren Ratenzahlungen in kleineren Teilbeträgen.

Leistungslücken durch Eigeninitiative schliessen

DFV
Kombi- Zahnzusatzversicherung

Wer als Kassenpatient keine Zahnzusatzversicherung in der Tasche hat, kann ab 2012 mit noch höheren Eigenleistungen rechnen als noch im Vorjahr.

Die Anbieter von Zahnzusatzversicherungen unterscheiden meist zwischen zwei grundsätzlichen Sparten. Zusatzversicherung für Zahnerhalt und Zusatzversicherung für Zahnersatz.

Die einzelnen Leistungsbereiche werden u.a. auch als Kombination angeboten. Eine kombinierte Zahnzusatzversicherung für Zahnerhalt und Zahnersatz verbindet beide Leistungsbereiche und bietet in der Regel ein günstigeres Preis-Leistungs-Verhältnis als die jeweiligen Einzelversicherungen.

Noch größer können die Kostenunterschiede sein, wenn die Tarife Zahnerhalt und Zahnersatz bei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen wurden.

Der Familienversicherer

Ein Anbieter für die kombinierte Zahnzusatzversicherung ist u.a. die DFV – Deutsche Familien Versicherung. Ihr Versicherungsprodukt ZahnSchutzbrief enthält Zuzahlungen für hochwertige Zahnfüllungen als auch die anfallenden Kosten für den Zahnersatz, einschl. Brücken, Kronen und Prothesen.

Je nach Leistungsbereich und den Erstattungen durch den Kassen-Festzuschuss, kann der DFV ZahnschutzBrief dem Kassenpatienten für eine insg. 100%-ige Kostendeckung verhelfen, so dass keine Eigenleistungen mehr erbracht werden müssen.

Weitere Vorteile der Kombi- Zahnzusatzversicherung DFV ZahnSchutzbrief sind die kostenfreie Fortsetzung der Versicherungsleistungen bei Einkommensverlust und derzeit ein 50%-iger Rabatt in den ersten 3 Monaten.

Der ZahnSchutzbrief deckt den gesamten Leistungsbereich für Zahnerhalt (Vorsorge) plus Zahnersatz ab. Die kombinierte Zahnzusatzversicherung kann die neue Gebührenordnung 2012 für Zahnärzte effektiv „entschärfen“.

Alternativ sind von der DFV die Einzelsparten Zusatzversicherung Zahnerhalt und Zahnersatz ebenfalls erhältlich.

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