Krankenkassenreform bringt nur temporäre Beitragserleichterungen

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Die Neuregelungen zu den Krankenkassenbeiträgen werden voraussichtlich am 01. Januar 2015 in Kraft treten. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Krankenkassenreform abgesegnet. Für Arbeitnehmer wird es wegen den erwarteten Zusatzbeiträgen nur temporäre Entlastungen geben.

Geld

Ab 2016 wird die Freude über niedrigere Kassenbeiträge voraussichtlich schnell vergehen

Für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden voraussichtlich ab dem 01. Januar 2015 Neuregelungen zu den Krankenkassenbeiträgen in Kraft treten. Das Bundeskabinett segnete heute die Durchführung der geplanten Krankenkassenreform ab. Demnach werden sich die Mitglieder der Krankenkassen auf vorerst reduzierte und dann steigende Beiträge einstellen müssen.

Das Bundesgesundheitsministerium hatte den Gesetzesentwurf vorgelegt und das Bundeskabinett winkte diesen am Mittwoch durch. Der nächste Schritt bis zum geplanten Start der Neuregelungen ab 01. Januar 2015 erfolgt noch über die Abstimmung durch den Bundestag.

Mit der Einführung der Neuregelungen werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Anteilen von je 7,3 Prozent belastet werden. Somit reduziert sich der gesamte Kassenbeitrag von derzeit 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent.

Auf mittel- und langfristige Sicht sollen die Arbeitgeber finanziell jedoch auf der „sicheren Seite“ stehen. Deren Anteil bleibt fixiert, während die Arbeitnehmer mit einem einkommensabhängigen Zusatzbeitrag an die Krankenkassen rechnen müssen. Im Jahr 2013 und 2014 verzichteten die gesetzlichen Krankenversicherer aufgrund randvoller Gesundheitsfonds und Rücklagen zwar durchgängig auf Zusatzbeiträge, doch die bisherige Regelung von einkommensunabhängigen Erhebungen wird ab nächstes Jahr ersetzt. Die möglichen jährlichen Rückzahlungen von Beiträgen an die Mitglieder entfallen.

Am Anfang sieht es für die Arbeitnehmer sehr günstig aus, aber…

Arbeitnehmer werden ab dem 01. Januar 2015 tatsächlich sichtbar reduzierte Kassenbeiträge auf ihren Lohnzetteln stehen haben. Dieser Zustand soll voraussichtlich auch über die kommenden Jahre so Bestand haben. Doch mit der Erhebung von zusätzlichen Beiträgen von den gesetzlichen Krankenversicherern können die „Abzüge vom Brutto“ wieder sehr schnell unattraktiv werden.

Gesundheitsexperten gingen schon bei der Vorlage des Gesetzesentwurfes von einer Steigerung der Zusatzbeiträge um 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte pro Jahr aus. Die erste Erhebung von Zusatzbeiträgen könnte bereits ab 2016 beginnen und zusammen mit der „Einstiegshöhe“ ab 2017 durchaus bis zu 1,7 Prozent erreichen.

Durch die Krankenkassenreform werden vor allem Besserverdiener kräftiger zur Kasse gebeten als Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen. Im Gegenzug kann sich das Einspar-Potenzial durch den
Wechsel des gesetzlichen Versicherers durchaus vergrößern.

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