Einheitliche Krankenkassenbeiträge ab 2009 – Kassenleistungen
Das Jahr 2009 bedeutet für viele gesetzlich Krankenversicherte eine deutliche Beitragserhöhung. Vor allem bei den Mitgliedern von bisher besonders günstigen Krankenkassen sind ab dem Jahr 2009 auf dem Lohnzettel deutlich höhere Abzüge zu erwarten.
Als Arbeitnehmer, bzw. Angestellter mit einem Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze in derzeitiger Höhe von 47.250,- Euro pro Jahr sind Sie an einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Sogar Selbständige, deren jährliches Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze nachweislich liegt, können an einer GKV versichert werden.
Umgekehrt können jedoch auch Arbeitnehmer, bzw. Angestellte mit höherem Einkommen einer meist günstigeren Privat Krankenversicherung beitreten.
Die gesetzlichen Mindestleistungen sind Ihnen bei jeder Krankenkasse gewährt, jedoch finden Sie bei den Zusatzleistungen und die Höhe der Zuzahlungen Unterschiede zwischen den zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen.
Eine sehr kostengünstige Anhebung der Leistungen zur gesetzlichen Krankenversicherung kann eine Krankenzusatzversicherung bieten. Mit nur relativ geringen Beiträgen haben Sie die Möglichkeit, das Versicherungsniveau bis auf eine Privat Krankenversicherung anzuheben.