Kassenpatienten müssen Privatversicherten Vortritt lassen

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Die vermeintlichen Gerüchte von einer bevorzugten Behandlung von privat Krankenversicherten gegenüber Kassenpatienten treffen zu. Eine Studie belegt das Abfallen von vergebenen Terminen an gesetzlich Versicherten kurz vor jedem Quartalsende.

Kassenpatienten müssen Privatversicherten Vortritt lassen

Notlagentarif
Reichlich Termine zu Quartalsbeginn

Kassenpantienten dürfen in der Regel den privat Krankenversicherten dabei zusehen, wie sie für die Wahrnehmung ihrer Termine an der Warteschlange vor der Arztpraxis vorbei ziehen. Zumindest gilt dies regelmäßig am Ende eines jeden Quartals, so die Studie der Hamburger Universität. Geht ein Vierteljahr dem Ende zu, so müssen sich Kassenpatienten für einen Arzttermin gedulden und dies treffe in den Monaten März, Juni, September sowie Dezember zu.

Größere Chancen für einen zeitnahen Termin für Kassenpatienten bestehen demnach zu Beginn eines jeden neuen Quartals.

Auffällig sei das Abfallen der Anzahl von behandelten Kassenpatienten zum Ende eines Quartals vor allem bei Augen- und Hautärzten. In dieser Sparte fiel die Zahl der Behandlungen um 14 Prozentpunkte ab. Bei Hals-Nasen- und Ohrenärzten sowie Orthopäden fielen die Untersuchungen um 10 Prozentpunkte ab.

Zu Beginn eines neuen Quartals steige die Anzahl der Behandlungen von Hausärzten für Kassenpatienten um fast 10 Punkte an. Phänomene, die bei Privatversicherten nicht zu beobachten seien.

Die Begrenzung der bezahlten Behandlungen durch die gesetzlichen Krankenkassen sei demnach der ausschlaggebende Grund für das Abfallen der Behandlungstermine für Kassenpatienten zum Ende eines Quartals. Es gelte ein Regelleistungsvolumen und ist dieses erreicht, erhalten die Arztpraxen nur noch einen Teil der Behandlungskosten erstattet. Rund 86 Prozent der Hausarztuntersuchungen seien von diesem Limit betroffen. Bei Hals- Nasen- und Ohrenärzte fielen demnach 90 Prozent unter dieses Limit.


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