Höhere Abgaben für Kassenmitglieder durch Zusatzbeiträge erwartet

Kassenbeiträge 2014-


Beitragssatz runter, Zusatzbeiträge hoch. Die gesetzlich Versicherten müssen sich trotz positiv anmutenden Beitragsabsenkungen auf höhere Abgaben einstellen. Auf der einen Seite gekürzte Beitragssätze und verknappte Zuschüsse resultieren auf der anderen Seite in höhere Zusatzbeiträge. Aus den sporadischen Mehrbelastungen für die Kassenmitglieder könnte eine dynamische Regel werden.

Zusatzbeiträge

Ab 2015 könnte jährliche Anhebung der Zusatzbeiträge zur Regel werden

Die ambitionierten Beschlüsse zu den gesenkten Krankenkassenbeiträgen sowie zu den Bundes-Zuschüssen der neuen Bundesregierung könnten ein wenig über das Ziel hinaus schießen. Auf der anderen Seite könnte der schwarz-roten Regierung auch eine bewusste Umwälzung der Kosten auf die gesetzlich Versicherten unterstellt werden, ohne dabei selbst als „Übeltäter“ in Erscheinung zu treten. Sollten die Krankenkassen aufgrund knapper werdenden Einnahmen Zusatzbeiträge erheben müssen, ist der „Schwarze Peter“ bereits im Vorfeld zugeteilt worden.

Bereits 2013 erhielten die Krankenkassen vom Bund Zuschüsse in Höhe von nur noch 11,5 Milliarden Euro, satt 14 Milliarden wie noch im Vorjahr. Derzeit sind weitere Kürzungen in Aussicht gestellt, die von den Kassen über alternative Wege kompensiert werden müssten. In nächster Nähe stehen die Versicherten.

Das vergangene Jahr war „fett“ für die gesetzlichen Krankenversicherer. Aufgrund voller Kassen und Rücklagen wurde überwiegend auf die Erhebung eines Zusatzbeitrages verzichtet. Einige Krankenkassen zahlten sogar Beiträge an ihren Mitgliedern zurück. Diese Situation könnte sich im Jahr 2014 jedoch ändern. Der Bund senkt seine Zuschüsse und der Krankenkassenbeitrag soll von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent abgesenkt werden. Für die Krankenkassen verknappen sich die Zuflüsse damit an zwei Quellen gleichzeitig.

Kassen Zusatzbeiträge erhalten eine Dynamik

Die bisherige Regelung besagt, dass die Krankenkassen einen fixierten Zusatzbeitrag erheben können, wenn die finanziellen Rücklagen nicht mehr ausreichen sollten, um die Gesundheitskosten zu decken. Die Höhe der Zusatzbeiträge liegt beim Ermessen des Versicherers. Aus Angst vor zu vielen „flüchtigen“ Mitgliedern wurden die Zusatzbeiträge stets knapp kalkuliert. Mit dem Absenken der Kassenbeiträge um 0,9 Prozentpunkte soll es jedoch nicht zu einer zugesicherten Entlastung der Kassenmitglieder kommen, vielmehr erhalten die Versicherer die Möglichkeit, die bisher festen Zusatzbeiträge nun in Abhängigkeit vom Einkommen zu stellen. Die Höhe der zusätzlichen Beiträge bleibt weiterhin im Entscheidungsbereich der Kasse, wird aber prozentual angesetzt.

Ab 2015 könnte eine regelmäßige Beitragsanhebung eingeleitet werden

Die Krankenkassen stehen im gegenseitigen Wettbewerb und die Kürzungen der Einnahmen treffen die kleinsten und finanziell schwächsten ausgestatteten Versicherer zuerst. Kleinere Krankenkassen dürften daher in absehbarer Zeit auf die Erhebung von zusätzlichen Beiträgen zurückgreifen. Gesundheitsökonom Jürgen Wasern rechnet lt. finanzen.de mit einem Anstieg des Zusatzbeitrages von 0,2 bis 0,3 Prozentpunkten in jedes Jahr ab 2015.

Gesetzlich Versicherte müssten daher mit einem Beitragsplus von 1,5 Prozent des Einkommens bereits im Jahr 2017 rechnen. Das gilt jedoch nur für den Durchschnitt. Mitglieder kleinerer Kassen müssten demnach mit noch höheren Zusatzbeiträgen kalkulieren. Ein Umfang von 17 bis 40 Euro pro Monat, lt. Einschätzungen von Maria Klein-Schmeink, Gesundheitsexpertin der Grünen. Die Berechnungen liegen der dpa vor.

Welche Leistungen die Krankenkassen anbieten, erfahren Sie hier

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