GKV & PKV wehren sich geplante Zwangsfinanzierung der UPD
Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) soll künftig von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen bezahlt werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist bereits ausgearbeitet worden. Die Spitzenverbände GKV und PKV wehren sich gegen die Zwangsfinanzierung vehement.
Überblick
Zwangsversicherung zu Lasten Dritter

GKV und PKV wehren sich energisch gegen geplante Zwangsfinanzierung
Künftig könnten sich gesetzlich und privat Krankenversicherte die „Unabhängige Patientenberatung“ (UPD) von ihrer Krankenkasse bzw. vom Privatkrankenversicherer bezahlen lassen. Noch befindet sich dieses Vorhaben in der Schwebe. Am Donnerstag soll im Bundestag über einen entsprechenden Gesetzesentwurf beraten werden. Allerdings stoßen diese Pläne auf Widerstand, allen voran von den Spitzenverbänden GKV und PKV. Diese sprechen von einer „Zwangsfinanzierung zu Lasten ihrer Versicherten“.
Die Spitzenverbände argumentieren, dass es sich um eine staatliche Aufgabe handelte, welche aber zu Lasten Dritter finanziert werden würde. Dabei berufen sich GKV und PKV auf Experten, die eine Umsetzung der gegenwärtigen Pläne als verfassungswidrig hielten. Diese Leistungen sind demnach klar eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Aus diesem Grund müsse die Unabhängige Patientenberatung auch aus den allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Die Finanzierung dürfe „nicht von den ‚breiten Schultern‘ der Gesamtheit aller Steuerzahler auf die ’schmaleren Schultern‘ der Beitragszahler in den Krankenversicherungen verlagert werden“, so das Argument der Spitzenverbände.
Aus diesen Gründen lehnen GKV und PKV die Finanzierung auf Kosten der Versicherten „vehement ab“. Der Gesetzesentwurf sehe dazu vor, dass die Spitzenverbände keinerlei Einflüsse auf die UPD ausüben dürfen und dazu zählte auch die Prüfung der eingezahlten Millionenbeträge auf deren korrekte Verwendung.
Rechtsgutachten weist auf Verfassungswidrigkeit hin
Der PKV-Verband beauftragte Prof. Dr. Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Uni Bonn für ein entsprechendes Gutachten. Daraus ginge hervor, dass die geplante Finanzierung verfassungswidrig sei. Daraus folge, dass weder GKV noch PKV zu einer zwangsweisen Finanzierung herangezogen werden dürfen. Mit der UPD handelte es sich nicht um eine Versicherungsleistung, sondern um einen allgemeinen Verbraucherschutz.
Der Gesetzesentwurf enthalte zudem Falschaussagen. Die Bundesregierung behauptete darin, dass Privatversicherte einen Nutzen an der UPD hätten. Dadurch werde der Beratungsservice der Privatkrankenversicherung entlastet. Diese Aussagen seien jedoch nachweislich falsch.
PKV betont freiwillige Mitarbeit mit UPD
Der Spitzenverband der PKV zeigt sich jedoch bereit, auch in der Zukunft an der Finanzierung der UPD mitzuwirken. Seit 2011 leistet PKV als Teil ihres gesamtgesellschaftlichen Engagements freiwillige Finanzierungsbeiträge. Darüber hinaus sitzt die PKV mit Stimmberechtigung im UPD-Beirat.
Kosten & Leistungen Krankenkassen berechnen
Jetzt den kostenlosen GKV-Vergleichsservice nutzen:

- Individuelles Leistungsmaximum
- Heilmethoden Alternativmedizin
- Bevorzugte Präventionsmaßnahmen
- Einsparungen mit Direktversicherung
- Vergleich gewünschter Leistungen
Versicherungsdaten, Personendaten eingeben, fertig. Online-Tarifvergleich.
