Geplante Zwangsfinanzierung UPD ist grundgesetzwidrig
Der Streit um die von der Bundesregierung geplante Zwangsfinanzierung der Unabhängigen Patientenberatung durch PKV und GKV geht in die nächste Runde. Ein Rechtsgutachten bescheinigt die Grundgesetzwidrigkeit einer solchen Finanzierung.
Überblick
Geplante Zwangsfinanzierung ist grundgesetzwidrig

PKV und GKV wehren sich gegen die Pläne der Bundesregierung einer Zwangsfinanzierung
Die von der Bundesregierung geplante Zwangsfinanzierung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) stößt bei den Privatkrankenversicherern sowie auch bei den Krankenkassen auf heftigen Widerstand. Inzwischen wurde ein Rechtsgutachten erstellt und das Ergebnis scheint eindeutig zu sein. Demnach verstoße die derzeit geplante Zwangsfinanzierung gegen das Grundgesetz.
Obwohl bereits im Herbst 2022 bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages mehrere Experten aussagten, es handelte sich mit der Patientenberatung um eine gesamtgesellschaftliche Leistung, hielt die Bundesregierung an ihren Plänen fest. Gesamtgesellschaftliche Leistungen sind aus Steuermitteln zu finanzieren und nicht per Zwangseintreibung bei den privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen, so der gemeinsame Nenner.
Das Rechtsgutachten wurde im Auftrag des PKV-Verbandes erstellt. Demnach ist im Rahmen der UPD-Reform die gegenwärtig geplante Finanzierung verfassungswidrig. Für die Finanzierung der UPD dürften weder PKV noch GKV herangezogen werden. Die UPD sei ein allgemeiner Verbraucherschutz und keine Versicherungsleistung. Hinzu komme, dass die Bundesregierung die UPD als eine Stiftung aufstellen will. In einem solchen Fall haben PKV und GKV keinerlei Einflüsse auf deren Tätigkeiten.
Freiwillige Leistungen seien Beleg für Eigennutz
Die PKV leistete bisher freiwillige Beiträge für die UPD, zuletzt in Höhe von 713.000 Euro pro Jahr. Die Bundesregierung sieht in diesem Beitrag einen Beleg, dass die Privatkrankenversicherer durch die UPD „erhebliche Vorteile“ habe und es deshalb auch zu rechtfertigen sei, die PKV künftig an der Finanzierung der UPD heranzuziehen. Der PKV-Verband betont, dass die freiwilligen Beiträge gezielt für die fremdsprachige Beratung auf Russisch, Türkisch und Arabisch verwendet wurden. Die Menschen mit Migrationshintergrund haben in aller Regel keine Privatkrankenversicherung. Daraus einen Vorteil zu konstruieren, sei lt. dem Gutachten „kontrafaktisch und geradezu aberwitzig“.
Der Streit um die von der Bundesregierung geplante Zwangsfinanzierung der UPD dürfte noch eine Weile anhalten.
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